Frauenhäuser; Beantragung einer Zuwendung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuschüsse zur Förderung von Frauenhäusern.

Zweck

Zweck ist es, durch staatliche Zuwendungen ein flächendeckendes Angebot zur Beratung und Hilfe für akut von häuslicher und /oder sexualisierter Gewalt im sozialen Nahraum betroffene oder bedrohte  Frauen und ihre Kinder in Frauenhäusern zu unterstützen.

Gegenstand

Zuwendungsfähig sind Frauenhäuser, die der Aufnahme akut von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt betroffener oder bedrohter Frauen und ihrer Kinder dienen.

Zuwendungsempfänger

Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege Bayern oder Träger von Frauenhäusern, die Mitglied eines Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege Bayern sind.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind die Personalkosten für notwendige Fachkräfte zur Beratung und Betreuung der Frauen und die Personalkosten für notwendige Fachkräfte zur Betreuung der Kinder, sowie Personal für die Geschäftsführung und Leitung und Personal für die Aufgabenbereiche Verwaltung und Gebäudemanagement

Art und Höhe

Die staatliche Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt.

Die Zuwendung setzt sich aus folgenden jährlichen Beträgen zusammen:

  • Fachpersonal für Frauen: bis zu 32 950 € pro Vollzeitstelle,
  • Fachpersonal für Kinder: bis zu 29 940 € pro Vollzeitstelle,
  • Fachpersonal für Leitung/Geschäftsführung: bis zu 36 330 € pro Vollzeitstelle,
  • Personal für Verwaltung und Gebäudemanagement:
    • bis zu 20 220 € für ein Frauenhaus mit fünf bis neun Plätzen für Frauen,
    • bis zu 27 060 € für ein Frauenhaus mit zehn bis 20 Plätzen für Frauen,
    • bis zu 40 580 € für ein Frauenhaus mit 21 bis 30 Plätzen für Frauen,
    • bis zu 54 110 € für ein Frauenhaus ab 31 Plätzen für Frauen.

Als Vollzeitstelle gilt eine Stelle mit der regelmäßigen Wochenarbeitszeit nach dem jeweils geltenden Tarifvertrag des Zuwendungsempfängers, sofern diese zwischen 38,5 und 40,1 Wochenstunden liegt. In allen anderen Fällen ist eine Wochenstundenzahl von 40,1 zugrunde zu legen. Bei einer nicht das ganze Jahr durchgehend beschäftigten oder einer teilzeitbeschäftigten Fachkraft wird der Personalausgabenzuschuss anteilig gewährt. Die maximale Zuwendung für ein Frauenhaus beträgt 533 997 € jährlich.

Voraussetzungen

Das Frauenhaus muss unter anderem

  • mindestens fünf Plätze für Frauen und mindestens eine gleiche Anzahl Plätze für Kinder anbieten,
  • so ausgestattet sein, dass es den Bedürfnissen und dem Schutz der Hilfe Suchenden gerecht werden kann,
  • eine Konzeption haben, wonach aufgenommene Frauen sich und ihre Kinder eigenverantwortlich versorgen sowie die Erziehungsaufgabe gegenüber ihren Kindern mit Unterstützung geeigneten Fachpersonals wahrnehmen können; in der Konzeption soll auch dargestellt werden, inwieweit die Aufnahme von Frauen mit besonderen Bedarfen (zum Beispiel Frauen mit Behinderung oder mehreren Kindern) möglich ist
  • eine bestimmte Anzahl von Fachkräften für die Beratung und Betreuung der Frauen und Kinder sowie für die Geschäftsführung und Leitung vorhalten (siehe Richtlinie),
  • Personal für die Aufgabenbereiche Verwaltung (insbesondere zur Wahrung der Assistenz- und Organisationsaufgaben) und Gebäudemanagement vorhalten. Für die Aufgabenbereiche Verwaltung und Gebäudemanagement können alternativ auch Honorarkräfte beschäftigt oder die Leistung von externen Dienstleistern zugekauft werden.

 

In vom Träger besonders zu begründenden Härtefällen kann von der Einhaltung der Voraussetzungen nach Spiegelstrich 4 und 5 abgesehen werden (siehe Richtlinie).

Eine staatliche Förderung erfolgt nur, wenn sich mindestens ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an den Kosten, die für den Betrieb des Frauenhauses erforderlich sind, beteiligt.

Alle Zuwendungsvoraussetzungen finden Sie in der Personalkostenrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

Online Verfahren

Verwandte Leistungen

Stand

13.03.2024, 10:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Mittelfranken

Hausanschrift

Promenade 27
91522 Ansbach

Postanschrift

Postfach 6 06
91511 Ansbach

Telefon

+49 981 53-0

Fax

+49 981 53-1456

E-Mail Adresse

poststelle@reg-mfr.bayern.de

Webseite

https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de

Nach oben
doodh wali .com pakistanipornx.net student teacher sex
madan gowri videos freexxxporn.me romantic seens
crisostomo ibarra full name pinoytvpage.com imbestigador full movie
hinde xxx vidos popcornporn.net hot live movie
سكس سادي xxx-tube-list.com سكس مع امي
bf sexy blue picture pimpmovs.info bath sex videos
افلام عربي اباحيه arabpornsamples.com نيكني جامد
سكس مكتبة freetube18x.com سكس ستات كبيرة
سكس في المغسله arabic-porn.com صور جنسيه عاريه
سكس العنتيل الجديد vosyed.com نيك محارم مصر
bpsaxy porncorn.info kamapichasu
sexy video com open ultratube.mobi sex romance n love
teacherxvideo indianhottube.com indian super sexy video
xnxx mia khalifa pronhubporn.mobi xnx2
paghahanda sa bagyo onlineteleserye.net ang probinsyano january 7 2022