Ganztagsangebot; Beantragung der Einrichtung und Förderung von gebundenen Ganztagsschulangeboten
Schulaufwandsträger können die Einrichtung und die Förderungen von gebundenen Ganztagsschulangeboten beantragen.
Um Erziehungsberechtigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie angemessene Formen familiärer Arbeitsteilung zu ermöglichen, bieten Gebundene Ganztagsschulen Familien nicht nur Betreuung, sondern auch erzieherische Unterstützung. Bayern setzt mit Gebundenen Ganztagsschulen jedoch nicht nur ein gesellschaftspolitisches Signal, sondern stellt vor allem pädagogische Ziele in den Mittelpunkt. Die Gebundene Ganztagsschule ist ein Bildungsangebot mit einer ausgeprägten inhaltlichen Qualität. Es stehen größere Zeiträume für erweiterte Bildungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Gebundene Ganztagsschulen in Bayern sind dem Dreiklang Bildung, Erziehung und Betreuung verpflichtet.
GegenstandFür gebundene Ganztagsschulangebote an staatlichen und kommunalen Schulen sowie an Schulen in freier Trägerschaft stellt der Freistaat Bayern zur Deckung des zusätzlichen Personalaufwandes Lehrerwochenstunden und/oder Fördermittel zur Verfügung.
ZuwendungsempfängerDie Fördermittel werden dem Schulaufwandsträger, Schulträger bzw. Kooperationspartner ausgezahlt.
Art und HöheJe nach Schulart beträgt die Zuwendung pro gebundener Ganztagsklasse und Schuljahr derzeit grundsätzlich zwischen 28.610,00 und 46.224,00 Euro an kommunalen Schulen sowie in freier Trägerschaft. Staatliche Schulen erhalten zusätzlich zu den Lehrerwochenstunden ein Budget pro Klasse und Schuljahr zwischen 9.505,00 und 28.606,00 Euro, darin enthalten ist jeweils eine kommunale Mitfinanzierungspauschale in Höhe von derzeit 7.910,00 Euro.
Voraussetzungen
Die Förderung eines gebundenen Ganztagsschulangebotes setzt u. a. voraus, dass
- an mindestens vier Wochentagen jeder vollen Unterrichtswoche ein ganztägiges Bildungs- und Betreuungsangebot mit einem durchgehend strukturierten Aufenthalt an der Schule bis grundsätzlich 16 Uhr und im Umfang von täglich mindestens 7,5 Zeitstunden bereitgestellt wird, das für die Schülerinnen und Schüler an allen vier Wochentagen verpflichtend ist,
- die vormittäglichen und nachmittäglichen Aktivitäten der Schülerinnen und Schüler in einem konzeptionellen Zusammenhang stehen,
- der Unterricht in einer eigenen Ganztagsklasse in rhythmisierter Form erteilt wird und dass das Bildungs- und Betreuungsangebot unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und durchgeführt wird.
Die weiteren Genehmigungsvoraussetzungen sind der jeweils gültigen Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie den Unterlagen zum jährlichen Antragsverfahren zu entnehmen.
Fristen
Kosten
Die Bildungs- und Betreuungsangebote sind – mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung – für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
-
Gebundene Ganztagsangebote an Schulen - Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
Az. IV.8-BO4207.1-6a.10 155, BayMBl. Nr. 86
Formulare
-
Anträge auf Genehmigung/Förderung gebundener Ganztagsschulangebote
siehe unter "Antragsverfahren für die gebundene Ganztagsschule" - Verwendungsnachweis - Gebundene Ganztagsschule in freier und kommunaler Trägerschaft
Unterlagen
- Pädagogisches Ganztagskonzept
- Stundenplanentwurf mit Kennzeichnung der zusätzlichen Lehrerwochenstunden
Weiterführende Links
-
Ganztag in Bayern
Informationen des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) -
Ganztagsbetreuung
Informationen des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales
Verwandte Leistungen
Stand
21.11.2024, 11:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)