Ganztagsangebot; Beantragung der Einrichtung und Förderung von offenen Ganztagsschulangeboten

Der Freistaat Bayern fördert offene Ganztagsangebote an Schulen. Offene Ganztagsangebote werden auf Antrag des Schulaufwandsträgers genehmigt.

Zweck

Um Müttern und Vätern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie angemessene Formen familiärer Arbeitsteilung zu ermöglichen, bieten Ganztagsschulen Familien nicht nur Betreuung, sondern auch erzieherische Unterstützung. Bayern setzt mit Ganztagsschulen jedoch nicht nur ein gesellschaftspolitisches Signal, sondern stellt vor allem pädagogische Ziele in den Mittelpunkt. Die Ganztagsschule ist ein Bildungsangebot mit einer ausgeprägten inhaltlichen Qualität. Es stehen größere Zeiträume für erweiterte Bildungs- und Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Ganztagsschulen in Bayern sind dem Dreiklang Bildung, Erziehung und Betreuung verpflichtet.

Gegenstand

Für offene Ganztagsangebote an staatlichen und kommunalen Schulen sowie an Schulen in freier Trägerschaft stellt der Freistaat Bayern zur Deckung des zusätzlichen Personalaufwandes Fördermittel zur Verfügung.

Zuwendungsempfänger

Die Fördermittel werden dem Schulaufwandsträger bzw. Kooperationspartner ausgezahlt.

Zuwendungsfähige Kosten
  • Personalaufwendungen zur Durchführung der offenen Ganztagsschule
  • Weitere Ausgaben, die im Rahmen des erhaltenen Ganztagsbudgets pro Gruppe und Schuljahr zur Erfüllung des Förderzwecks eingesetzt werden können (z. B. Sachmittel für pädagogische Angebote), soweit sie dem Zweck der Förderung dienen.
Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Je nach Schulart beträgt die Zuwendung pro offener Ganztagsgruppe (bis 16 Uhr) und Schuljahr derzeit zwischen 29.182,00 und 47.149,00 Euro an kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft. Staatliche Schulen erhalten ein Budget pro Gruppe und Schuljahr zwischen 37.250,00 und 55.217,00 Euro, darin enthalten ist jeweils eine kommunale Mitfinanzierungspauschale in Höhe von derzeit 8.068,00 Euro.

Kurzgruppen im offenen Ganztag (Jahrgangsstufe 1-4) werden an Kommunalen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft mit einem Betrag von 7.346,00 Euro gefördert. Kurzgruppen des offenen Ganztags an staatlichen Schulen erhalten ein Budget in Höhe von 14.692,00 Euro, wobei auch hierbei ein Anteil des Sachaufwandsträgers in Höhe von 7.346,00 Euro enthalten ist.

Voraussetzungen

Die Förderung eines offenen Ganztagsangebotes setzt u. a. voraus, dass

  •  an mindestens vier Wochentagen ein ganztägiges Angebot für die Schülerinnen und Schüler bis grundsätzlich 16 Uhr bereitgestellt wird,
  • an allen Tagen des Ganztagsschulbetriebes für die teilnehmenden Schülerinnen und Schülern ein Mittagessen bereitgestellt wird und 
  • die Bildungs- und Betreuungsangebote unter der Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert und durchgeführt werden und in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. 

Die weiteren Genehmigungsvoraussetzungen sind der jeweiligen kultusministeriellen Bekanntmachung sowie den Unterlagen zum jährlichen Antragsverfahren zu entnehmen.

Fristen

Der Antragstermin wird jeweils im Rahmen des jährlichen Antrags- und Genehmigungsverfahrens bekannt gegeben.

Kosten

Die Bildungs- und Betreuungsangebote sind - mit Ausnahme der Kosten für die Mittagsverpflegung - für die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich kostenfrei.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Regierung als zuständige Vollzugsbehörde

Formulare

Unterlagen

Weiterführende Links

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Stand

11.02.2026, 19:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

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