Gewalt gegen Frauen; Beratung durch Interventionsstelle
Von häuslicher Gewalt und/oder Stalking betroffene Frauen können von einer Interventionsstelle beraten werden.
Interventionsstellen bieten ein zugehendes psychosoziales Beratungsangebot für von häuslicher Gewalt und/oder Stalking betroffene Frauen, die aus unterschiedlichen Gründen von sich aus keine Hilfe in Anspruch nehmen und bei denen deshalb ein polizeilicher Einsatz stattgefunden hat.
Der Beratungsauftrag der Interventionsstelle ist fachlich und zeitlich begrenzt. Ist eine längerfristige Beratung der gewaltbetroffenen Frau erforderlich, werden bestehende ambulante Beratungsangebote (z.B. Fachberatungsstellen, ambulante Beratungsstellen der Frauenhäuser) die Weiterbetreuung übernehmen.
Voraussetzungen
Es werden von häuslicher Gewalt und/oder Stalking betroffene Frauen beraten, die von sich aus keine Hilfe suchen.
Kosten
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Verwandte Leistungen
Stand
20.06.2023, 10:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)