Frauenhäuser; Inanspruchnahme

Von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt im sozialen Nahraum akut betroffene oder bedrohte Frauen und deren Kinder können Frauenhäuser in Anspruch nehmen.

Frauenhäuser dienen der Aufnahme von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt im sozialen Nahraum akut betroffener oder bedrohter Frauen  und deren Kinder. Neben der psychischen Unterstützung bei der Wiedergewinnung des seelischen Gleichgewichts stehen die Beratung in familien- und sozialrechtlichen Angelegenheiten sowie in Fragen der seelischen und körperlichen Gesundheit, die Hilfestellung im Umgang mit Behörden, rechtliche Informationen, Begleitung zu Terminen und Vermittlung weiterer Ansprechpartner im Vordergrund. Auch nach Verlassen des Frauenhauses ist eine nachgehende Beratung möglich.

Die im Frauenhaus aufgenommenen Kinder werden bei der Bewältigung der erfahrenen Gewaltsituation fachlich pädagogisch begleitet.

Die Frauenhäuser bieten von Gewalt betroffenen Frauen auch ambulante Beratung im Zusammenhang mit der Problematik partnerschaftlicher bzw. häuslicher Gewalt und Informationen zum Gewaltschutzgesetz an.

Voraussetzungen

Im Frauenhaus können Frauen und ihre Kinder aufgenommen werden, welche von häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt im sozialen Nahraum betroffen oder bedroht sind.

Kosten

keine

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Stand

27.06.2024, 15:06 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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