Kindesmissbrauch; Zeugenberatung und Anzeigenerstattung

Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Zeugen. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.

Sie haben gesehen, wie ein Kind unsittlich berührt, durch öbszöne Worte, mit pornographischen Filmen, Bildern belästigt wurde? Sie haben gesehen, wie ein Exhibitionist vor einem Kind aufgetreten ist? Sie wissen, dass jemand an einem Kind sexuelle Praktiken ausgeführt hat?

Helfen Sie diesen Kindern. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.

Sind Sie unsicher? Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten Sie gerne.

Kosten

Beratung durch die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer und Anzeigenerstattung sind kostenlos.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Weiterführende Links

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Stand

09.07.2024, 10:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Polizeipräsidium Unterfranken

Hausanschrift

Frankfurter Straße 79
97082 Würzburg

Postanschrift

Frankfurter Straße 79
97082 Würzburg

Telefon

+49 931 457-0

Fax

+49 931 457-1209

Webseite

https://www.polizei.bayern.de/wir-ueber-uns/organisation/dienststellen/0900600000000.html

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