Kindesmissbrauch; Opferberatung und Anzeigenerstattung
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) bei den Polizeipräsidien beraten und unterstützen Opfer. Die Anzeigenerstattung erfolgt bei der Polizei.
Ihr Kind wurde unsittlich berührt, mit öbszönen Anrufen, mit pornograhischen Filmen, Bildern, etc. belästigt? Ein Exhibitionist ist vor Ihrem Kind aufgetreten? Oder hat jemand an Ihrem Kind sexuelle Praktiken durchgeführt?
Helfen Sie Ihrem Kind, nehmen Sie die Äußerungen Ihres Kindes ernst.
Die Polizei ermittelt in jedem Fall bei Bekanntwerden einer Straftat.
Die Beauftragten der Polizei für Kriminalitätsopfer (BPfK) informieren Sie über den Ablauf des Strafverfahrens sowie über den Schutz und die Rechte des Opfers.
Kosten
Rechtsgrundlagen
-
§§ 174 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung -
§§ 174 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung -
§§ 174 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Personalausweis oder Reisepass
- Personalausweis oder Reisepass
- Personalausweis oder Reisepass
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
09.07.2024, 10:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)