Obdachlosigkeit; Inanspruchnahme von Hilfestellungen zur Vermeidung

Wenn Ihnen der Verlust der Wohnung droht und Sie aus eigener Kraft trotz Suche keine neue Unterkunft in Aussicht haben oder Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses obdachlos geworden sind, kann Ihnen die Gemeinde verschiedene Hilfestellungen geben.

Sofern Ihnen, aufgrund welcher Umstände auch immer (z.B. aufgrund einer Räumungsklage), Obdachlosigkeit droht, weil Sie nicht selbst aus eigenen Kräften insbesondere unter dem Einsatz eigener Sach- oder Finanzmittel oder durch die Inanspruchnahme anderweitiger Hilfsangebote in zumutbarer Weise eine adäquate Unterkunft erlangen können, sollten Sie sich so bald als möglich mit Ihrer Gemeinde in Verbindung setzen. Dort können dann Maßnahmen geprüft werden, damit Ihre Obdachlosigkeit vermieden werden kann. Außerdem kann Ihre Gemeinde Sie zusätzlich über die Vielzahl der zur Verfügung stehenden Lösungsmöglichkeiten informieren. Entsprechendes gilt, wenn Sie aufgrund eines plötzlichen Ereignisses (z.B. eines Wohnungsbrandes) bereits obdachlos geworden sind.

Für den Fall, dass sich keine andere Möglichkeit ergibt und Sie von der Gemeinde vorübergehend in eine Notunterkunft, das kann beispielsweise auch ein Wohncontainer sein, eingewiesen werden müssen, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

Eine Unterbringung durch die Gemeinde ist immer nur eine vorübergehende Maßnahme. Die Notunterkunft muss daher nur den Mindestanforderungen einer menschenwürdigen Unterbringung genügen. Nach ständiger Rechtsprechung müssen bei einer Unterbringung im Rahmen der Obdachlosenfürsorge weitgehende Einschränkungen der Wohnansprüche hingenommen werden. Sie können keine "wohnungsmäßige Versorgung" verlangen.  

Voraussetzungen

Drohende Obdachlosigkeit oder bereits erfolgte Obdachlosigkeit ohne Aussicht auf eine neue Unterkunft.

Fristen

Vorsprache bei der zuständigen Gemeinde so bald als möglich.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Verwandte Leistungen

Stand

05.06.2023, 10:06 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Ansprechpartner

Frau Aleyna Flügel

Zuständigkeit

Ordnungsamt

Hausanschrift

Oberafferbacher Str. 10A
63867 Johannesberg

Postanschrift

Oberafferbacher Str. 10A
63867 Johannesberg

Telefon

+49 6021 3485-0

Fax

+49 6021 3485-20

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