Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, wird Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten gewährt, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind.

Personen, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind, haben im Rahmen der Sozialhilfe einen Anspruch auf Hilfe zur Überwindung dieser Schwierigkeiten, wenn sie aus eigener Kraft hierzu nicht fähig sind. In Betracht kommen z. B. Personen ohne ausreichende Unterkunft (Obdachlose), Wohnungslose, Strafentlassene und verhaltensgestörte junge Menschen, denen keine Erziehungshilfen nach dem Sozialgesetzbuch VIII oder keine Eingliederungshilfe gewährt werden kann.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die Schwierigkeiten abzuwenden, zu beseitigen, zu mildern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten (z. B. Beratung und persönliche Betreuung; Beschaffung und Erhaltung einer Wohnung und eines Arbeitsplatzes; Sicherung der Schul- und Berufsausbildung). Auch kommen Geld- und Sachleistungen in Betracht.

Persönliche Hilfe wird ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen gewährt. Bei Geld- und Sachleistungen gilt die Einkommensgrenze des § 85 Sozialgesetzbuch XII (Grundbetrag in Höhe des Zweifachen der Regelbedarfsstufe 1 (siehe „Sozialhilfe; Beantragung von Hilfe zum Lebensunterhalt“ + 70 % der Regelbedarfsstufe 1 für weitere Familienmitglieder + Aufwendungen für die Unterkunft in angemessenem Umfang). Einkommen und Vermögen des Hilfesuchenden und der unterhaltspflichtigen Angehörigen sind nur zu berücksichtigen, soweit dies den Erfolg der Hilfe nicht gefährdet.

Voraussetzungen

  • Es liegen besondere Lebensverhältnisse vor (zum Beispiel ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, fehlende oder nicht ausreichende Wohnung, gewaltgeprägte Lebensumstände, Haftentlassung).
  • Es liegen soziale Schwierigkeiten von gravierender Natur vor, die eine Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft wesentlich einschränken und deutlich das Maß allgemeiner sozialer Schwierigkeiten übersteigen.
  • Die/Der Betroffene ist unfähig, die Schwierigkeiten aus eigenen Kräften zu überwinden.

Fristen

Diese Hilfe setzt ein, sobald der zuständigen Stelle oder einer von ihm beauftragten Stelle bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.

Unterlagen

  • Bei der Beantragung sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
    Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)gegebenenfalls Bescheid der Pflegekasse und Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassensoweit vorhanden ärztliche Unterlagengegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis)Nachweise über Kranken- und PflegeversicherungAblehnungsbescheid der Kranken- oder Pflegekasse einschließlich BegründungEinkommensnachweiseVermögensnachweise (beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz)KontoauszügeMietvertrag, gegebenenfalls MietänderungsschreibenEs können weitere Unterlagen erforderlich sein. Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
  • Bei der Beantragung sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
    Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)gegebenenfalls Bescheid der Pflegekasse und Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassensoweit vorhanden ärztliche Unterlagengegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis)Nachweise über Kranken- und PflegeversicherungAblehnungsbescheid der Kranken- oder Pflegekasse einschließlich BegründungEinkommensnachweiseVermögensnachweise (beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz)KontoauszügeMietvertrag, gegebenenfalls MietänderungsschreibenEs können weitere Unterlagen erforderlich sein. Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
  • Bei der Beantragung sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
    Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)gegebenenfalls Bescheid der Pflegekasse und Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassensoweit vorhanden ärztliche Unterlagengegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis)Nachweise über Kranken- und PflegeversicherungAblehnungsbescheid der Kranken- oder Pflegekasse einschließlich BegründungEinkommensnachweiseVermögensnachweise (beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz)KontoauszügeMietvertrag, gegebenenfalls MietänderungsschreibenEs können weitere Unterlagen erforderlich sein. Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.
  • Bei der Beantragung sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
    Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)gegebenenfalls Bescheid der Pflegekasse und Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassensoweit vorhanden ärztliche Unterlagengegebenenfalls Bescheid des Versorgungsamtes über die Feststellung eines Grades der Behinderung (z. B. Schwerbehindertenausweis)Nachweise über Kranken- und PflegeversicherungAblehnungsbescheid der Kranken- oder Pflegekasse einschließlich BegründungEinkommensnachweiseVermögensnachweise (beispielsweise für kapitalbildende Versicherung (Lebensversicherung, Bausparversicherung, Riesterrentenverträge, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und Ähnliches), Sparkonten, Grundstücke, Immobilien, Wertgegenstände, Kfz)KontoauszügeMietvertrag, gegebenenfalls MietänderungsschreibenEs können weitere Unterlagen erforderlich sein. Der Umfang der benötigten Unterlagen richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

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Stand

14.12.2023, 10:12 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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