Betriebsnummer; Beantragung
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber müssen Sie Ihre versicherungspflichtig Beschäftigten zur Sozialversicherung melden. Dazu benötigen Sie eine Betriebsnummer.
Sobald Sie die erste Person versicherungspflichtig beschäftigen, müssen Sie eine Betriebsnummer für den Beschäftigungsbetrieb beantragen, in dem die Person tätig ist.
Die Betriebsnummer wird in der Regel durch die Bundesagentur für Arbeit auf elektronischen Antrag vergeben. Dabei wird ein Kundendatensatz für Sie angelegt, in dem Ihre betrieblichen Stammdaten registriert werden. Anhand der Betriebsnummer können die Sozialversicherungsträger dann die Meldungen an die Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung Ihrem Beschäftigungsbetrieb zuordnen.
Eine oder mehrere Betriebsnummern?
- Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber eines Betriebes mit nur einem einzigen Standort benötigen Sie nur eine Betriebsnummer.
- Mehrere Betriebsnummern benötigen Sie, wenn Sie Niederlassungen in mehreren Gemeinden haben.
- Mehrere Betriebsnummern benötigen Sie auch dann, wenn Sie in derselben Gemeine Eigentümerin oder Eigentümer mehrerer Betriebe sind, die jeweils eigenständige wirtschaftliche Einheiten bilden.
Sitz im Ausland
Wenn Sie Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Sitz im Ausland sind, benötigen Sie eventuell eine Betriebsnummer – sofern Sie in Deutschland beschäftigte Arbeitskräfte an die deutsche Sozialversicherung melden müssen. Das können etwa Vertriebsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter oder Kundenbetreuerinnen und -betreuer im Homeoffice sein.
Sonderregeln für Privathaushalte, knappschaftliche Betriebe und Seefahrtsbetriebe
- Sie wollen in Ihrem Privathaushalt jemanden in geringfügigem Umfang beschäftigen (Minijob): Wenden Sie sich bitte an die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
- Sie sind ein knappschaftlicher Betrieb (Gewinnung von Mineralien, zum Beispiel Kohle), setzen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in einem knappschaftlichen Betrieb ein oder beschäftigen Arbeitskräfte, die knappschaftliche Arbeiten auf Schachtanlagen verrichten oder zu Sanierungsarbeiten im Tagebau eingesetzt werden: Wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
- Sie sind ein Seefahrtsbetrieb (einschließlich Küstenfischer und Küstenschiffer): Bitte wenden Sie sich an die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See.
Voraussetzungen
Sie stellen erstmals einen versicherungspflichtig Beschäftigten oder eine versicherungspflichtig Beschäftigte in dem maßgeblichen Beschäftigungsbetrieb ein.
Fristen
Kosten
Keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Folgende Mindestangaben müssen Sie leisten: die Bezeichnung, die der Beschäftigungsbetrieb im Rechtsverkehr führt, einschließlich eventuell vorhandener Rechtsformzusätze,nicht eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Vor- und Zunamen der Gesellschafterinnen oder der Gesellschafter,nicht ins Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen: Vor und Zuname der Arbeitgeberin beziehungsweise des Arbeitgebers,Privathaushalt: Vor und Zuname des Haushaltsvorstandes,die Beschäftigungsanschrift, also die aktuelle Adresse des Beschäftigungsbetriebes, unter der die Beschäftigten tatsächlich tätig sind,bei Bedarf eine abweichende Anschrift, die für die Postzustellung genutzt werden soll,zusätzliche Kommunikationswege wie Telefonnummer, Fax oder E-Mail-Adresse,wirtschaftlicher Schwerpunkt des Beschäftigungsbetriebes,die Unternehmensnummer der Unfallversicherung für das Unternehmen, dem der Beschäftigungsbetrieb angehört,Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner (Name, Funktion, Telefonnummer) für Rückfragen zum Meldeverfahren dies können auch Kontaktdaten eines beauftragten Dienstleisters, zum Beispiel einer Steuerberatung, sein,sofern innerhalb des Unternehmens ein anderer Beschäftigungsbetrieb die Beschäftigten zur Sozialversicherung meldet: die Bezeichnung, Anschrift und Betriebsnummer dieser Stelle. In der Regel benötigt der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit aber keine schriftlichen Nachweise, um Ihren Antrag zu bearbeiten. -
Erforderliche Unterlage/n
Folgende Mindestangaben müssen Sie leisten: die Bezeichnung, die der Beschäftigungsbetrieb im Rechtsverkehr führt, einschließlich eventuell vorhandener Rechtsformzusätze,nicht eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Vor- und Zunamen der Gesellschafterinnen oder der Gesellschafter,nicht ins Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen: Vor und Zuname der Arbeitgeberin beziehungsweise des Arbeitgebers,Privathaushalt: Vor und Zuname des Haushaltsvorstandes,die Beschäftigungsanschrift, also die aktuelle Adresse des Beschäftigungsbetriebes, unter der die Beschäftigten tatsächlich tätig sind,bei Bedarf eine abweichende Anschrift, die für die Postzustellung genutzt werden soll,zusätzliche Kommunikationswege wie Telefonnummer, Fax oder E-Mail-Adresse,wirtschaftlicher Schwerpunkt des Beschäftigungsbetriebes,die Unternehmensnummer der Unfallversicherung für das Unternehmen, dem der Beschäftigungsbetrieb angehört,Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner (Name, Funktion, Telefonnummer) für Rückfragen zum Meldeverfahren dies können auch Kontaktdaten eines beauftragten Dienstleisters, zum Beispiel einer Steuerberatung, sein,sofern innerhalb des Unternehmens ein anderer Beschäftigungsbetrieb die Beschäftigten zur Sozialversicherung meldet: die Bezeichnung, Anschrift und Betriebsnummer dieser Stelle. In der Regel benötigt der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit aber keine schriftlichen Nachweise, um Ihren Antrag zu bearbeiten. -
Erforderliche Unterlage/n
Folgende Mindestangaben müssen Sie leisten: die Bezeichnung, die der Beschäftigungsbetrieb im Rechtsverkehr führt, einschließlich eventuell vorhandener Rechtsformzusätze,nicht eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Vor- und Zunamen der Gesellschafterinnen oder der Gesellschafter,nicht ins Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen: Vor und Zuname der Arbeitgeberin beziehungsweise des Arbeitgebers,Privathaushalt: Vor und Zuname des Haushaltsvorstandes,die Beschäftigungsanschrift, also die aktuelle Adresse des Beschäftigungsbetriebes, unter der die Beschäftigten tatsächlich tätig sind,bei Bedarf eine abweichende Anschrift, die für die Postzustellung genutzt werden soll,zusätzliche Kommunikationswege wie Telefonnummer, Fax oder E-Mail-Adresse,wirtschaftlicher Schwerpunkt des Beschäftigungsbetriebes,die Unternehmensnummer der Unfallversicherung für das Unternehmen, dem der Beschäftigungsbetrieb angehört,Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner (Name, Funktion, Telefonnummer) für Rückfragen zum Meldeverfahren dies können auch Kontaktdaten eines beauftragten Dienstleisters, zum Beispiel einer Steuerberatung, sein,sofern innerhalb des Unternehmens ein anderer Beschäftigungsbetrieb die Beschäftigten zur Sozialversicherung meldet: die Bezeichnung, Anschrift und Betriebsnummer dieser Stelle. In der Regel benötigt der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit aber keine schriftlichen Nachweise, um Ihren Antrag zu bearbeiten. -
Erforderliche Unterlage/n
Folgende Mindestangaben müssen Sie leisten: die Bezeichnung, die der Beschäftigungsbetrieb im Rechtsverkehr führt, einschließlich eventuell vorhandener Rechtsformzusätze,nicht eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Vor- und Zunamen der Gesellschafterinnen oder der Gesellschafter,nicht ins Handelsregister eingetragenes Einzelunternehmen: Vor und Zuname der Arbeitgeberin beziehungsweise des Arbeitgebers,Privathaushalt: Vor und Zuname des Haushaltsvorstandes,die Beschäftigungsanschrift, also die aktuelle Adresse des Beschäftigungsbetriebes, unter der die Beschäftigten tatsächlich tätig sind,bei Bedarf eine abweichende Anschrift, die für die Postzustellung genutzt werden soll,zusätzliche Kommunikationswege wie Telefonnummer, Fax oder E-Mail-Adresse,wirtschaftlicher Schwerpunkt des Beschäftigungsbetriebes,die Unternehmensnummer der Unfallversicherung für das Unternehmen, dem der Beschäftigungsbetrieb angehört,Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner (Name, Funktion, Telefonnummer) für Rückfragen zum Meldeverfahren dies können auch Kontaktdaten eines beauftragten Dienstleisters, zum Beispiel einer Steuerberatung, sein,sofern innerhalb des Unternehmens ein anderer Beschäftigungsbetrieb die Beschäftigten zur Sozialversicherung meldet: die Bezeichnung, Anschrift und Betriebsnummer dieser Stelle. In der Regel benötigt der Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit aber keine schriftlichen Nachweise, um Ihren Antrag zu bearbeiten.
Online Verfahren
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Betriebsnummer online beantragen
Im Rahmen des automatisierten Meldeverfahrens zur Sozialversicherung dient die Betriebsnummer als Identifikationsmerkmal für Betriebe. Für den Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer steht ein Formulardienst mit Frageassistenten und Hilfen zur Verfügung. -
Online-Antrag auf Erteilung einer Betriebsnummer
Betriebsnummern sind gemäß der gesetzlichen Verpflichtung elektronisch zu beantragen. Mit diesem Online-Antrag kann Ihnen rund um die Uhr und ohne Wartezeit in einer Vielzahl von Sachverhalten die Betriebsnummer direkt online automatisiert vergeben und angezeigt werden.
Weiterführende Links
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Stand
21.01.2024, 11:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)