Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung einer Kapitalgesellschaft bei der Bayerischen Architektenkammer

Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnungen "Architekt/-in", "Innenarchitekt/-in", "Landschaftsarchitekt/-in" und "Stadtplaner/-in" in Bayern in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis.

Voraussetzungen

  • Sitz oder Niederlassung in Bayern
  • ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
  • Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
    • Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern,
    • mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile bei Mitgliedern der Architektenkammer oder Stadtplanern,
    • Führung der Gesellschaft durch Mitglieder der Architektenkammer oder Stadtplaner

Fristen

kein

Kosten

Eintragung: 1.000,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Unterlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

06.03.2025, 08:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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Zuständigkeit

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