Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung einer Kapitalgesellschaft bei der Bayerischen Architektenkammer
Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnungen "Architekt/-in", "Innenarchitekt/-in", "Landschaftsarchitekt/-in" und "Stadtplaner/-in" in Bayern in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis.
Voraussetzungen
- Sitz oder Niederlassung in Bayern
- ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
- Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
- Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanern,
- mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile bei Mitgliedern der Architektenkammer oder Stadtplanern,
- Führung der Gesellschaft durch Mitglieder der Architektenkammer oder Stadtplaner
Fristen
kein
Kosten
Eintragung: 1.000,00 EUR
Rechtsgrundlagen
-
Art. 8 Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische Ingenieurekammer-Bau (Baukammerngesetz - BauKaG)
Gesellschaften, Gesellschaftsverzeichnisse
Rechtsbehelfe
-
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Unterlagen
- Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
- Gesellschaftsvertrag oder Satzung
- Nachweis über Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister
Online Verfahren
-
Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Kapitalgesellschaft gemäß Art. 8, 9 BauKaG
Sie können die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Kapitalgesellschaft gemäß Art. 8, 9 BauKaG online beantragen. -
Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Kapitalgesellschaft gemäß Art. 8, 9 BauKaG
Sie können die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Kapitalgesellschaft gemäß Art. 8, 9 BauKaG online beantragen. -
Antrag auf Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Kapitalgesellschaft gemäß Art. 8, 9 BauKaG
Sie können die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis als Kapitalgesellschaft gemäß Art. 8, 9 BauKaG online beantragen.
Weiterführende Links
-
Deutsches Architektenblatt
Das Deutsche Architektenblatt (DAB) ist das offizielle Mitteilungsorgan der Bundesarchitektenkammer und der Architektenkammern der Länder.
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Stand
06.03.2025, 08:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)