Haushaltsscheckverfahren; Anmeldung und Abmeldung einer Haushaltshilfe, Mitteilung einer Änderung
Wenn Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis beschäftigen, müssen Sie diese per Haushaltsscheck-Verfahren anmelden.
Das Haushaltsscheck-Verfahren ist ein vereinfachtes Melde- und Beitragsverfahren zur Sozialversicherung für Privathaushalte. Mit dem Haushaltsscheck melden Sie eine Haushaltshilfe auf Minijob-Basis an. Sie können den Haushaltscheck auch für Änderungen im Beschäftigungsverhältnis oder zur Abmeldung nutzen.
Minijobs in Privathaushalten sind eine spezielle Form der geringfügigen Beschäftigung. Sie werden staatlich durch niedrige Sozialabgaben, eine pauschale Lohnsteuer und eine Steuerermäßigung besonders gefördert.
Mit dem Haushaltsscheck meldet der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin die wesentlichen Daten zu der Beschäftigung im privaten Haushalt. Auf dieser Grundlage berechnet die Minijob-Zentrale die Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen und Steuern. Sie zieht diese Abgaben per Lastschrift halbjährlich von Ihrem Konto ein.
Die Minijob-Zentrale übernimmt
- Meldung zur gesetzlichen Unfallversicherung,
- Einzug der Unfallversicherungsbeiträge,
- Abführung der Pauschsteuer an die Finanzbehörden.
Familienangehörige als Haushaltshilfe:
- Auch ein naher Verwandter oder eine nahe Verwandte kann einen Minijob als Haushaltshilfe bei Ihnen ausüben, den Sie bei der Minijob-Zentrale melden müssen. Dabei darf der Arbeitsvertrag nicht nur zum Schein abgeschlossen werden. Bei der Tätigkeit darf es sich außerdem nicht um eine familienhafte Mithilfe handeln.
- Ein entgeltliches Beschäftigungsverhältnis unter Eheleuten ist in der Regel nicht möglich. Gleiches gilt für Kinder, die im elterlichen Haushalt Dienste leisten, solange sie dem Haushalt angehören und von den Eltern unterhalten werden.
Halbjahresscheck:
- Wenn Sie Ihrer Haushaltshilfe anstelle eines gleichbleibenden festen Betrages das Arbeitsentgelt monatlich in unterschiedlicher Höhe zahlen, müssten Sie rein rechtlich jeweils einen neuen Haushaltsscheck einreichen.
- Zur Entlastung von dieser bürokratischen Pflicht können Sie einen Halbjahresscheck nutzen. Der Vordruck umfasst einen Zeitraum von einem Kalenderhalbjahr. Sie tragen einfach die zutreffenden Monate ein und bescheinigen die wechselnden Verdienste.
- Wenn Sie bereits bei Ihrer Anmeldung auf dem normalen Haushaltsscheck angeben, dass das gezahlte Arbeitsentgelt monatlich schwankt, erhalten Sie von der Minijob-Zentrale automatisch einen Halbjahresscheck.
Änderungsscheck:
- Mit dem Änderungsscheck teilen Sie der Minijob-Zentrale mit, wenn sich beispielsweise die Höhe des Verdienstes Ihrer Haushaltshilfe, Ihre Bankverbindung oder eine Kontaktadresse geändert hat.
Meldungen und Bescheinigungen:
- Die Minijob-Zentrale meldet bei Beginn und Ende der Beschäftigung und zum Jahresende die sich aus dem Haushaltsscheck-Verfahren ergebenden individuellen Daten einer jeden beschäftigten Person an die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung.
- Die Haushaltshilfe erhält darüber eine schriftliche Mitteilung. Außerdem übermittelt die Minijob-Zentrale der Unfallversicherung die Daten zum Privathaushalt.
- Sie erhalten von der Minijob-Zentrale:
- vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin einen Bescheid über die Höhe der einzuziehenden Abgaben für den entsprechenden Abgabenzeitraum und
- nach Ablauf eines Kalenderjahres eine Bescheinigung für das Finanzamt mit folgenden Angaben:
- der Zeitraum, für den Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden sowie
- die Höhe des im Vorjahr gezahlten Arbeitsentgelts und der darauf entfallenden Abgaben.
Haushaltsscheck-Rechner:
- Die Höhe der Abgaben an die Minijob-Zentrale sowie die Ermäßigung der Einkommensteuer können Sie mit dem Haushaltsscheck-Rechner einfach ermitteln.
- Grundsätzlich gilt: Für den Privathaushalt betragen die Abgaben des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin an die Minijob-Zentrale seit dem 1. Januar 2023 höchstens 14,94 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts. Monatlich sind das maximal 77,69 EUR (520,00 EUR x 14,94 Prozent).
Entscheidet sich die beschäftigte Person für die volle Rentenversicherungspflicht, wird außerdem ein Anteil ihres Lohns an die Minijob-Zentrale gezahlt, höchstens 70,72 EUR (520,00 EUR x 13,6 Prozent) pro Monat.
Voraussetzungen
- Sie halten die Entgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte (520,00 EUR monatlich) ein.
- Sie sind ein privater Haushalt und
- es handelt sich um haushaltsnahe Arbeiten, die normalerweise Angehörige des Haushalts erledigen:
- kochen,
- putzen,
- Wäsche waschen,
- bügeln,
- einkaufen,
- Gartenarbeiten,
- Betreuung von Kindern, Senioren, kranken, oder pflegebedürftigen Menschen sowie Menschen mit Behinderung.
- Sie beauftragen mit dem Haushaltsschecke keine Handwerkerarbeiten wie beispielsweise Maurer- oder Dachdeckerarbeiten.
Fristen
Fälligkeitstermine für Haushalte:
- am 31. Juli für das erste Halbjahr und
- am 31. Januar für das zurückliegende zweite Halbjahr.
Halbjahrescheck wegen monatlich schwankender Verdienste:
- bis 30. Juni für das erste Halbjahr und
- bis 31. Dezember für das zweite Halbjahr.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Haushaltsscheck -
Erforderliche Unterlage/n
Haushaltsscheck -
Erforderliche Unterlage/n
Haushaltsscheck -
Erforderliche Unterlage/n
Haushaltsscheck
Online Verfahren
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Haushaltsscheck - Online-Anmeldung einer Haushaltshilfe
Die Online-Anmeldung ist in nur zwei Schritten möglich. Neben einigen wenigen persönlichen Daten von Ihnen als Arbeitgeber und Ihrer Haushaltshilfe, werden auch Angaben zur Beschäftigung erfasst. Hierzu zählen beispielsweise das Arbeitsentgelt und der Beginn des Minijobs. -
Haushaltsscheck - Online-Änderungsscheck für Haushaltshilfe
Der Online-Änderungsscheck vereinfacht Ihnen das Anzeigen von Änderungen. Ändert sich beispielsweise die Höhe des Verdienstes Ihrer Haushaltshilfe, Ihre Bankverbindung oder Ihre Kontaktadresse, können Sie uns dies online mitteilen. Der Online-Änderungsscheck kann auch für die Abmeldung Ihrer Haushaltshilfe genutzt werden. -
Haushaltsscheck - Online-Halbjahresscheck für Haushaltshilfe
Ist der monatliche Verdienst Ihrer Haushaltshilfe nicht immer gleich, können Sie den schwankenden Verdienst mit dem Online-Halbjahresscheck melden. Die Meldung umfasst einen Zeitraum von einem Kalenderhalbjahr. So müssen Sie keine separaten Folgeschecks für die einzelnen Beschäftigungsmonate einreichen.
Weiterführende Links
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Stand
23.04.2023, 07:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)