AIDS; Beratung
Menschen, die mit HIV leben, sowie deren Angehörige, Partnerinnen und Partner und alle Personen, die zum Thema Fragen haben, können sich an eine Beratungsstelle wenden.
Menschen, die mit HIV leben, sowie für deren Angehörige, Partnerinnen und Partner und alle Personen, die zum Thema Fragen haben, stehen neben den 76 staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern 10 psychosoziale AIDS-Beratungsstellen und die AIDS-Hilfen zur Information über HIV/AIDS zur Verfügung. Mit zumindest einer psychosozialen AIDS-Beratungsstelle in jedem Regierungsbezirk hat Bayern ein flächendeckendes, spezialisiertes Aufklärungs- und Beratungsangebot aufgebaut. Die Beratungsstellen, Gesundheitsämter und die AIDS-Hilfen beraten telefonisch und persönlich und führen Aufklärungsveranstaltungen über HIV/AIDS durch. Darüber hinaus bieten die Gesundheitsämter bei Bedarf kostenfreie, anonyme HIV-Antikörpertests an.
Durch die Beratung und Betreuung sollen direkt oder indirekt vom HI-Virus Betroffene mit ihrem Schicksal nicht allein gelassen werden und die Motivation zu gesundheitsbewusstem, verantwortungsvollem Handeln gestärkt werden.
Ab 16 Jahren haben Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung mit einem substantiellen HIV-Infektionsrisiko einen Anspruch auf ärztliche Beratung, erforderliche Untersuchungen und nach Beratung auch auf die Versorgung mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zur Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Erwachsene leisten zu den Arzneimitteln die gesetzliche Zuzahlung.
Rechtsgrundlagen
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Stand
20.09.2024, 09:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)