Denkmalpflege; Beantragung einer Förderung beim Bezirk

Die Denkmalpflege gehört zu den zentralen Aufgaben im Bereich der Kulturarbeit der Bezirke. Diese sind Ansprechpartner für Denkmaleigentümer und vergeben Zuschussmittel.

Die Bezirke engagieren sich seit Jahrzehnten in der Denkmalpflege. Denkmaleigentümern bieten sie:

  • fachliche Beratung bei Sanierungsmaßnahmen
  • Hilfe in Verfahrensfragen
  • Aufzeigen öffentlicher Finanzquellen
  • Kontaktvermittlung zu Denkmalschutzbehörden und Fachfirmen

Darüber hinaus vergeben die Bezirke im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung unter Zugrundelegung ihrer jeweiligen Richtlinien Zuschussmittel zur Förderung der Denkmalpflege. Es handelt sich um freiwillige Leistungen nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (Art. 20 Abs. 2 DSchG), auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Leistungen

Stand

02.02.2026, 08:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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