Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege
Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege kann Zuschüsse für den Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie die Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gewähren.
Der Freistaat Bayern beteiligt sich unbeschadet bestehender Verpflichtungen in Höhe der jeweils im Staatshaushalt ausgewiesenen Mittel an den Kosten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Ziel ist die Unterstützung beim Erhalt von Bau- und Bodendenkmälern im Sinne des BayDSchG sowie bei der Sicherstellung der notwendigen denkmalfachlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht allerdings nicht, die Entscheidung erfolgt vielmehr auf Grund pflichtgemäßen Ermessens.
Die Höhe der Unterstützung richtet sich nach dem denkmalpflegerischen Mehraufwand (anfallende, den üblichen Aufwand übersteigende Kosten). Die Förderung erfolgt im Wege der Festbetragsfinanzierung.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nachdem, ob es um Zuschüsse bei Baudenkmälern oder bei Bodendenkmälern geht.
BaudenkmälerDer Antrag muss grundsätzlich vor Beginn der zu fördernden Maßnahme gestellt werden, es sei denn, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) ausdrücklich und schriftlich seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat. Die zu fördernde Maßnahme muss vor ihrer Durchführung mit dem BLfD abgestimmt worden sein.
Die Abstimmung erfolgt grundsätzlich und am einfachsten an den regelmäßigen Sprechtagen des BLfD bei der für das jeweilige Baudenkmal zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde, wo ggf. auch über eine denkmalrechtliche Erlaubnis/Baugenehmigung (mit-)entschieden wird.
BodendenkmälerDer Antrag auf Zuschuss für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern ist erst nach dem vollständigen Abschluss der Ausgrabung einschließlich Abgabe der Grabungsdokumentation direkt beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege (BLfD) einzureichen.
Mit der archäologischen Maßnahme muss frühestens am 01.05.2025 begonnen worden sein.
Die Maßnahme muss gemäß der denkmalrechtlichen Erlaubnis und in Abstimmung mit dem BLfD - Abteilung Bodendenkmalpflege durchgeführt worden sein.
Die ANBest-P (im privaten Bereich) bzw. ANBest-K (im kommunalen Bereich) in der zum Zeitpunkt des Maßnahmebeginns geltenden Fassung ist zu beachten. Aufgrund des nachgelagerten Zuwendungsverfahrens betrifft dies im Wesentlichen die jeweilige Nr. 3 der ANBest zur Vergabe von Aufträgen.
Förderfähig sind die denkmalfachlichen Kosten der archäologischen Ausgrabung ohne Gerätekosten und ohne kommunale Regiearbeiten.
Fristen
Mit der Maßnahme, für die eine Zuwendung beantragt wird, darf erst nach Bewilligung des Zuschusses begonnen werden, es sei denn, dass das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege ausdrücklich und schriftlich (z. B. per E-Mail) seine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erklärt hat.
Die Zustimmung zum früheren Vorhabenbeginn für Maßnahmen im Zusammenhang mit der Bergung und dem Auffinden von Bodendenkmälern gilt allgemein als erteilt.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
verwaltungsgerichtliche Klage
Unterlagen
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Baudenkmäler
Kostenschätzung eines Architekten oder detaillierte Kostenvoranschläge von Handwerkern oder Firmen, aus denen Art und Umfang der geplanten Maßnahme in Einzelheiten hervorgehenFoto des Objektes für dessen Instandsetzung der Zuschuss beantragt wird -
Bodendenkmäler
Bestätigung über die vollständige Abgabe der Grabungsdokumentation und der Funde bei der gemäß Erlaubnisbescheid zuständigen BehördeAbschlussrechnung des archäologischen Fachunternehmens, die folgende Positionen entsprechend differenziert aufführen muss: Personalkosten für Feldarbeiten,Kosten für Erstellung der Grabungsdokumentation,weitere Nebenkosten,ggf. Kosten für die konservatorische Fundversorgung und begleitende naturwissenschaftliche Untersuchungen, die mit dem BLfD abgestimmt wurden
Online Verfahren
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Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Ausgrabungen im Zusammenhang mit der Bergung und Auffindung von Bodendenkmälern
Sie können den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Ausgrabungen im Zusammenhang mit der Bergung und Auffindung von Bodendenkmälern an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege online übermitteln. -
Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Ausgrabungen im Zusammenhang mit der Bergung und Auffindung von Bodendenkmälern
Sie können den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Ausgrabungen im Zusammenhang mit der Bergung und Auffindung von Bodendenkmälern an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege online übermitteln. -
Antrag auf Gewährung von Zuschüssen für Ausgrabungen im Zusammenhang mit der Bergung und Auffindung von Bodendenkmälern
Sie können den Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für Ausgrabungen im Zusammenhang mit der Bergung und Auffindung von Bodendenkmälern an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege online übermitteln.
Weiterführende Links
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Stand
13.10.2025, 09:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)