Betreuungswesen; Mitarbeit in Fachgremien

Die Betreuungsstellen in den Landratsämtern und kreisfreien Städten können sich in örtlichen und überörtlichen Fachgremien einbringen.

Zur Förderung der Zusammenarbeit in Betreuungsangelegenheiten sollen auf örtlicher (in Zuständigkeit der Landkreise und kreisfreien Städte) und auf überörtlicher Ebene (in Zuständigkeit der Regierungen) Arbeitsgemeinschaften eingerichtet werden, in denen die mit der Betreuung Volljähriger befassten Organisationen, Behörden und Gerichte sowie Betreuerinnen und Betreuer vertreten sind.

Dazu zählen die Betreuungsstellen der Landratsämter und kreisfreien Städte.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Leistungen

Stand

29.12.2025, 11:12 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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Zuständigkeit

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Webseite

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