Amtsärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten; Beauftragung
Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.
Der amtsärztliche Dienst führt ein breites Spektrum an Untersuchungen und Begutachtungen durch.
Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden u.a. in folgenden Fällen erstellt:
- in dienstrechtlichen Angelegenheiten (z.B. gesundheitliche Eignung bei Beamtenbewerberinnen oder -bewerbern, Dienstunfähigkeit) im Auftrag des Dienstherrn
- zu Beihilfefragestellungen z.B. stationäre Rehabilitationsbehandlungen, Notwendigkeit von Heilkuren (betrifft in der Regel nur Beamtinnen und Beamte – auch pensionierte – und deren berücksichtigungsfähige Angehörige)
- im Rahmen von Unfallfürsorge
- im Rahmen von Sozialhilfegutachten
- im Rahmen einer schulärztlichen Begutachtung (z.B. krankheitsbedingten Prüfungsversäumnisse, angeordnete Attestpflicht)
Kosten
Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber übernommen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und sind im Betrag abhängig von der Leistung.
Bei der Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit müssen die Kosten vom Bewerber übernommen werden.
Rechtsgrundlagen
-
Art. 8 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - GDG)
Gutachten, Zeugnisse, Bescheinigungen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Zur Untersuchung werden in der Regel benötigt:
Personalausweis oder Reisepass ggf. ausgefüllter Fragebogen zur Krankengeschichte (Formblatt „Beurteilungsgrundlage“)Vorhandene eigene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u.ä.) soweit diese für die Beantwortung der Fragestellung relevant sindSchwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamts -
Zur Untersuchung werden in der Regel benötigt:
Personalausweis oder Reisepass ggf. ausgefüllter Fragebogen zur Krankengeschichte (Formblatt „Beurteilungsgrundlage“)Vorhandene eigene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u.ä.) soweit diese für die Beantwortung der Fragestellung relevant sindSchwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamts -
Zur Untersuchung werden in der Regel benötigt:
Personalausweis oder Reisepass ggf. ausgefüllter Fragebogen zur Krankengeschichte (Formblatt „Beurteilungsgrundlage“)Vorhandene eigene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u.ä.) soweit diese für die Beantwortung der Fragestellung relevant sindSchwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamts -
Zur Untersuchung werden in der Regel benötigt:
Personalausweis oder Reisepass ggf. ausgefüllter Fragebogen zur Krankengeschichte (Formblatt „Beurteilungsgrundlage“)Vorhandene eigene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u.ä.) soweit diese für die Beantwortung der Fragestellung relevant sindSchwerbehindertenausweis/Bescheid des Versorgungsamts
Verwandte Leistungen
Stand
22.01.2024, 08:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)