Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen

Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.

Auf Wunsch der Schule begutachten die Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.

Fristen

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Verwandte Leistungen

Stand

22.01.2024, 08:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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