Studienplatz für Medizin; Bewerbung über die Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Sie können sich mit der Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst für einen Medizinstudienplatz bewerben.
Mit der Quote für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Quote) werden pro Jahr bis zu 1,8 % aller an bayerischen Fakultäten zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze an Studienbewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der Tätigkeit im Öffentlichen Gesundheitsdienst vorweisen.
Für die Zulassung über die ÖGD-Quote gelten andere Kriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren zum Studium der Humanmedizin über die Stiftung für Hochschulzulassung. Die Zulassung zum Studium erfolgt ausschließlich an Universitäten in Bayern. Bei der Vergabe der Studienplätze werden die Universitäten Ihrer Wahl in der Reihenfolge berücksichtigt, die Sie bei der Bewerbung angegeben haben. Die Zuteilung der verfügbaren Studienplätze richtet sich nach dem Platz in der abschließenden Rangliste. Je weiter oben Sie in der Rangliste sind, desto wahrscheinlicher können Sie der Wunschuniversität zugeteilt werden.
Sie können an allen fünf bayerischen Universitäten studieren, an denen das Studium der Humanmedizin angeboten wird. Diese sind:
- Universität Augsburg,
- Julius-Maximilians-Universität Würzburg,
- Universität Regensburg sowie Universität Regensburg/Medizincampus Niederbayern,
- Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg sowie Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg/Medizincampus Oberfranken, Bayreuth und
- Ludwig-Maximilians-Universität München/Technische Universität München.
Voraussetzungen
Vor einer Bewerbung sollten Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und ggf. weitere einschlägige Leistungen oder Qualifikationen nachweisen können.
Zwingende Voraussetzung für eine Bewerbung ist:
- das Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung.
Folgende Kriterien sind optional und nicht zwingend für eine Bewerbung:
- Studieneignungstest,
- Gesundheitsberuf und
- freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeit.
Je mehr Kriterien erfüllt werden, desto mehr Punkte können Sie in der ersten Auswahlstufe erhalten.
Fristen
Das Bewerberportal steht Ihnen vom 01.02 bis 28.02. jeden Jahres zur Antragsstellung zur Verfügung.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
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Benutzer-ID der Stiftung für Hochschulzulassung
Um diese Benutzer-ID zu erhalten, registrieren Sie sich bitte vorab auf dem Informations- und Bewerbungsportal für ein Studium an deutschen Hochschulen der Stiftung für Hochschulzulassung (siehe unter "Weiterführende Links"). Die Registrierung im Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) ist zwingend vor der Bewerbung für die Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst durchzuführen, um die Bewerber-ID zu erhalten. - Hochschulzugangsberechtigung
Online Verfahren
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Bewerbung um einen Studienplatz der Humanmedizin im Rahmen des BayLArztG
Sie können Sie sich um einen Studienplatz der Humanmedizin im Rahmen des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes (BayLArztG) online bewerben. -
Bewerbung um einen Studienplatz der Humanmedizin im Rahmen des BayLArztG
Sie können Sie sich um einen Studienplatz der Humanmedizin im Rahmen des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes (BayLArztG) online bewerben. -
Bewerbung um einen Studienplatz der Humanmedizin im Rahmen des BayLArztG
Sie können Sie sich um einen Studienplatz der Humanmedizin im Rahmen des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes (BayLArztG) online bewerben.
Weiterführende Links
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Medizinstudium über die Landarztquote & ÖGD-Quote Bayern - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Informationen rund um die ÖGD-Quote und das Bewerbungsverfahren
Verwandte Leistungen
Stand
10.03.2026, 07:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)