Studienplatz für Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin, Pharmazie; Bewerbung

Wenn Sie sich für einen Studienplatz in Medizin, Tiermedizin, Zahnmedizin oder Pharmazie interessieren, müssen Sie sich über Hochschulstart bewerben.

Die Zahl der Studieninteressenten in Deutschland übersteigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Durch die zentrale Koordinierung stellt Hochschulstart sicher, dass jeder Bewerber und jede Bewerberin nur einen Studienplatz erhält und alle verfügbaren Studienplätze vergeben werden. 

Folgende Studiengänge sind bundesweit zulassungsbeschränkt:

  • Medizin
  • Tiermedizin
  • Zahnmedizin
  • Pharmazie

Wenn Sie sich für einen dieser Studiengänge interessieren, müssen Sie sich bei Hochschulstart bewerben. Sie können sich nicht direkt bei der Hochschule bewerben.

Hochschulstart prüft anhand der eingereichten Unterlagen, ob Sie einen Studienplatz erhalten können und berät Sie umfassend bei Fragen zur Studienplatzvergabe.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen eine Studienberechtigung (zum Beispiel Abitur)
  • Sie erfüllen die individuellen Voraussetzungen für den Studiengang (zum Beispiel Abiturnote)

Fristen

Für ein Wintersemester müssen Sie sich bis zum 15. Juli online bewerben. Sie können bis zum 21. Juli schriftliche Unterlagen nachreichen.

Wenn Sie Ihre Studienberechtigung (z. B. Abitur) vor dem 16. Januar des Jahres Ihrer Bewerbung erhalten haben, müssen Sie sich bis zum 31. Mai bewerben und können bis zum 15. Juni schriftliche Unterlagen nachreichen. 

Für ein Sommersemester müssen Sie sich bis zum 15. Januar online bewerben. Sie können bis zum 21. Januar schriftliche Unterlagen nachreichen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlagen:
    Beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abiturzeugnis)Nachweise über Studierfähigkeitstestsabsolvierte BerufsausbildungenBerufstätigkeitenFreiwilligendienste   Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlagen:
    Beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abiturzeugnis)Nachweise über Studierfähigkeitstestsabsolvierte BerufsausbildungenBerufstätigkeitenFreiwilligendienste   Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlagen:
    Beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abiturzeugnis)Nachweise über Studierfähigkeitstestsabsolvierte BerufsausbildungenBerufstätigkeitenFreiwilligendienste   Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlagen:
    Beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abiturzeugnis)Nachweise über Studierfähigkeitstestsabsolvierte BerufsausbildungenBerufstätigkeitenFreiwilligendienste   Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

24.02.2026, 06:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Stiftung für Hochschulzulassung (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Stiftung für Hochschulzulassung

Hausanschrift

Silberstraße 21
44137 Dortmund

Postanschrift

Silberstraße 21
44137 Dortmund

Telefon

+49 231 1081-0

Fax

+49 231 44677888

E-Mail Adresse

poststelle@hochschulstart.de

Webseite

https://hochschulstart.de

Nach oben