Menschen mit Behinderungen; Beantragung einer Kostenerstattung für Probebeschäftigung durch Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit
Wenn Ihr Betrieb Menschen mit Behinderungen im Rahmen einer Probebeschäftigung befristet einstellen will, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Personalkosten für maximal 3 Monate erstattet bekommen.
Menschen mit Behinderungen oder schwerbehinderte Menschen sollen die Gelegenheit bekommen, ihre Stärken und Fähigkeiten auf dem Arbeitsmarkt beweisen zu können. Mit einer Probebeschäftigung können Sie als Betrieb den Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Alle Beteiligten können in dieser Zeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis für die Dauer von bis zu 3 Monaten die Zusammenarbeit ausprobieren.
Die Kosten, die Ihnen im Rahmen dieser Probebeschäftigung entstehen, kann Ihnen die Bundesagentur für Arbeit erstatten. Dazu gehören üblicherweise
- Lohn-/Gehaltskosten, einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung sowie
- sonstige Leistungen aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelungen
- Umlagen sowie Beiträge zur Berufsgenossenschaft
Zuständig ist die Agentur für Arbeit, in deren Bezirk die Person, die Sie zur Probe beschäftigen wollen, ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt bei Beginn des Probearbeitsverhältnisses hat.
Voraussetzungen
-
Die Person, die Sie probehalber anstellen möchten, ist
- Mensch mit Behinderungen oder
- schwerbehindert oder
- schwerbehinderten Menschen gleichgestellt.
-
Die Probebeschäftigung
- kann die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessern oder
- führt dazu, dass die Person vollständig und dauerhaft am Arbeitsleben teilhaben kann.
Kosten
Keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Befristeter Probearbeitsvertraggegebenenfalls Schwerbehindertenausweis und/oder GleichstellungsbescheidAnmeldung zur Sozialversicherung -
Erforderliche Unterlage/n
Befristeter Probearbeitsvertraggegebenenfalls Schwerbehindertenausweis und/oder GleichstellungsbescheidAnmeldung zur Sozialversicherung -
Erforderliche Unterlage/n
Befristeter Probearbeitsvertraggegebenenfalls Schwerbehindertenausweis und/oder GleichstellungsbescheidAnmeldung zur Sozialversicherung -
Erforderliche Unterlage/n
Befristeter Probearbeitsvertraggegebenenfalls Schwerbehindertenausweis und/oder GleichstellungsbescheidAnmeldung zur Sozialversicherung
Online Verfahren
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eServices-Portal der Bundesagentur für Arbeit: Kostenerstattung für Probebeschäftigung von Menschen mit Behinderungen beantragen
Keine Anfahrt, keine Wartezeit: Mit den digitalen Services der Bundesagentur für Arbeit sparen Sie Zeit und können Ihr Anliegen dann erledigen, wenn es Ihnen am besten passt. Oder kurz gesagt: Mehr Flexibilität und Komfort für Sie. -
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Weiterführende Links
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Stand
24.10.2025, 22:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)