Grundstoffe; Beantragung einer Einfuhrgenehmigung

Wenn Sie Grundstoffe aus Nicht-EU-Staaten einführen, müssen Sie dafür eine Einfuhrgenehmigung beantragen.

Für die Einfuhr von Grundstoffen der Kategorie 1 in die Europäische Union (EU) benötigen Sie eine Einfuhrgenehmigung. Diese beantragen Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Genehmigung wird Ihnen nur dann erteilt, wenn Sie in der Europäischen Union niedergelassen sind.

Voraussetzung für die Beantragung einer Einfuhrgenehmigung ist eine Erlaubnis zur Einfuhr von Grundstoffen der Kategorie 1.

Die Genehmigung ist lediglich für einen Einfuhrvorgang und für die Dauer von höchstens 6 Monaten sowie für maximal zwei erfasste Grundstoffe gültig.

Sie müssen eine Einfuhrgenehmigung beantragen, wenn Sie die Grundstoffe in das Zollgebiet der Europäischen Union überführen. Sie ist nötig, wenn Sie die Grundstoffe wie folgt verwenden:

  • für den zollrechtlich freien Verkehr - auch nach passiver Veredelung
  • für das Zolllagerverfahren
  • für die aktive Veredelung
  • für das Umwandlungsverfahren
  • für die vorübergehende Verwendung

Eine Einfuhrgenehmigung benötigen Sie nicht, wenn Sie Grundstoffe der Kategorie 1 für die folgenden Zwecke einführen:

  • nur ab- oder umladen
  • vorübergehend verwahren
  • in einer Freizone des Kontrolltyps I oder einem Freilager lagern
  • in das externe Versandverfahren der EU überführen wollen

Für die Einfuhr von Grundstoffen der Kategorien 2, 3 und 4 müssen Sie ebenfalls keine Genehmigung beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie sind in Deutschland ansässig.
  • Sie besitzen eine Erlaubnis zur Einfuhr von Grundstoffen der Kategorie 1.

Fristen

Gültigkeitsdauer einer Einfuhrgenehmigung

Kosten

Gebühr je Grundstoff ab einem Warenwert von über 200,00 EUR
Gebühr: 100 EUR

Gebühr je Grundstoff bei einem Warenwert von unter 200,00 EUR
Gebühr: 50 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid über Ihren Antrag auf Erteilung der Einfuhrgenehmigung.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Einfuhrgenehmigung, der folgende Angaben enthält: Name und Anschrift des Einführers, Ausführers, EndempfängersBezeichnung der erfassten StoffeMenge und Gewicht der GrundstoffeEinzelheiten der Beförderungsmodalitäten Erlaubnis zur Einfuhr von Grundstoffen der Kategorie 1 Sollte der Empfänger der Ware in einem anderen EU-Land ansässig sein, müssen Sie eine Kopie seiner Erlaubnis dem Antrag auf Einfuhrgenehmigung beifügen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Einfuhrgenehmigung, der folgende Angaben enthält: Name und Anschrift des Einführers, Ausführers, EndempfängersBezeichnung der erfassten StoffeMenge und Gewicht der GrundstoffeEinzelheiten der Beförderungsmodalitäten Erlaubnis zur Einfuhr von Grundstoffen der Kategorie 1 Sollte der Empfänger der Ware in einem anderen EU-Land ansässig sein, müssen Sie eine Kopie seiner Erlaubnis dem Antrag auf Einfuhrgenehmigung beifügen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Einfuhrgenehmigung, der folgende Angaben enthält: Name und Anschrift des Einführers, Ausführers, EndempfängersBezeichnung der erfassten StoffeMenge und Gewicht der GrundstoffeEinzelheiten der Beförderungsmodalitäten Erlaubnis zur Einfuhr von Grundstoffen der Kategorie 1 Sollte der Empfänger der Ware in einem anderen EU-Land ansässig sein, müssen Sie eine Kopie seiner Erlaubnis dem Antrag auf Einfuhrgenehmigung beifügen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Antrag auf Einfuhrgenehmigung, der folgende Angaben enthält: Name und Anschrift des Einführers, Ausführers, EndempfängersBezeichnung der erfassten StoffeMenge und Gewicht der GrundstoffeEinzelheiten der Beförderungsmodalitäten Erlaubnis zur Einfuhr von Grundstoffen der Kategorie 1 Sollte der Empfänger der Ware in einem anderen EU-Land ansässig sein, müssen Sie eine Kopie seiner Erlaubnis dem Antrag auf Einfuhrgenehmigung beifügen.

Weiterführende Links

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Stand

02.11.2025, 06:11 Uhr

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