Grundstoffe; Beantragung der Änderung der Registrierung zum Handel

Wenn Sie die Registrierung für den Handel mit Grundstoffen oder für die Verwendung von Grundstoffen der Kategorie 2A ändern möchten, müssen Sie dies beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte beantragen.

Für den Verkehr innerhalb der Europäischen Union (EU) werden die Grundstoffe der Kategorie 2 in die Unterkategorien 2A und 2B unterteilt. Wenn Sie

  • diese handeln oder an Dritte abgeben,
  • Geschäfte mit ihnen vermitteln,
  • Streckengeschäfte mit ihnen durchführen, auch wenn die Grundstoffe nicht das Territorium der EU berühren, oder
  • diese in die EU einführen oder aus ihr ausführen,

müssen Sie einen Antrag auf Registrierung bei der zuständigen Behörde des Mitgliedstaates der EU stellen, in dem Sie niedergelassen sind. Eine Registrierung ist auch erforderlich, wenn Sie Grundstoffe der Kategorie 2A besitzen oder verwenden.

Grundstoffe sind in folgende Kategorien eingeteilt:

  • Kategorie 1: Ausgangsstoffe, die möglicherweise in Drogen mit hohem Abhängigkeits- und Missbrauchspotenzial umgewandelt werden können
  • Kategorie 2: Stoffe, die für die unerlaubte Herstellung von Betäubungsmitteln verwendbar sind
  • Kategorie 3: Lösungsmittel und Säuren
  • Kategorie 4: Arzneimittel und Tierarzneimittel, die Ephedrin oder Pseudoephedrin oder die Salze von Ephedrin oder Pseudoephedrin enthalten

Wenn Sie diese Registrierung ändern möchten, da

  • ein weiterer Grundstoff hinzukommt,
  • ein neuer Vorgang aufgenommen werden soll oder
  • sich der Ort Ihrer Betriebsstätten ändert,

wenden Sie sich an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Die Änderung des beziehungsweise der verantwortlichen Beauftragten oder des Namens des Unternehmens müssen Sie mitteilen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen in Deutschland ansässig sein.
  • Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und Plausibilität. Außerdem prüft das BfArM, ob berechtigter Anlass zu Zweifeln an der Eignung und Verlässlichkeit der antragstellenden Person oder des beziehungsweise der verantwortlichen Beauftragten besteht, bevor es eine Registrierung zum Umgang mit Grundstoffen erteilt.
  • Sie müssen eine neue Registrierung beantragen, wenn
    • ein weiterer Grundstoff hinzukommt,
    • ein neuer Vorgang aufgenommen werden soll oder
    • sich der Ort Ihrer Betriebsstätten ändert, an denen Sie die Vorgänge durchführen.
  • Wenn sich der beziehungsweise die verantwortliche Beauftragte oder des Namens des Unternehmens ändert, müssen Sie dies mitteilen.

Fristen

Die Beantragung der Aufnahme eines neuen Stoffes, eines neuen Vorgangs oder der Änderung des Ortes Ihrer Betriebsstätte hat vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit zu erfolgen.

Wenn sich der Name oder die Rechtsform Ihres Unternehmens ändert, Sie eine neue verantwortliche Beauftragte beziehungsweise einen neuen verantwortlichen Beauftragten ernennen oder sich deren beziehungsweise dessen Name oder Adresse ändert, müssen Sie dies dem BfArM innerhalb von 10 Arbeitstagen elektronisch oder schriftlich mitteilen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem Bescheid über Ihren Antrag auf Änderung der Registrierung.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie müssen Unterlagen mit folgenden vollständigen Angaben einreichen: NamenTelefonnummerFaxnummer, sofern vorhandenE-Mail-AdresseBezeichnung und KN-Code der benötigten Grundstoffe und deren Salze für Mischungen: die Bezeichnung der Mischung,die Bezeichnung und die KN-Codes aller in der Mischung enthaltenen Grundstoffe undAngabe des höchstmöglichen Gehaltes derartiger Grundstoffe in der Mischung Beschreibung der geplanten Vorgänge, beispielsweise Handel in der Europäischen Union (EU),Weiterverarbeitung,Einfuhr,Ausfuhr,Vermittlung oder Vermittlungsgeschäfte bei Änderung der beziehungsweise des verantwortlichen Beauftragten für den Umgang mit Grundstoffen der Kategorie 2 ausgefülltes Erklärungsformblatt zur Ernennung des beziehungsweise der verantwortlichen Beauftragten
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie müssen Unterlagen mit folgenden vollständigen Angaben einreichen: NamenTelefonnummerFaxnummer, sofern vorhandenE-Mail-AdresseBezeichnung und KN-Code der benötigten Grundstoffe und deren Salze für Mischungen: die Bezeichnung der Mischung,die Bezeichnung und die KN-Codes aller in der Mischung enthaltenen Grundstoffe undAngabe des höchstmöglichen Gehaltes derartiger Grundstoffe in der Mischung Beschreibung der geplanten Vorgänge, beispielsweise Handel in der Europäischen Union (EU),Weiterverarbeitung,Einfuhr,Ausfuhr,Vermittlung oder Vermittlungsgeschäfte bei Änderung der beziehungsweise des verantwortlichen Beauftragten für den Umgang mit Grundstoffen der Kategorie 2 ausgefülltes Erklärungsformblatt zur Ernennung des beziehungsweise der verantwortlichen Beauftragten
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie müssen Unterlagen mit folgenden vollständigen Angaben einreichen: NamenTelefonnummerFaxnummer, sofern vorhandenE-Mail-AdresseBezeichnung und KN-Code der benötigten Grundstoffe und deren Salze für Mischungen: die Bezeichnung der Mischung,die Bezeichnung und die KN-Codes aller in der Mischung enthaltenen Grundstoffe undAngabe des höchstmöglichen Gehaltes derartiger Grundstoffe in der Mischung Beschreibung der geplanten Vorgänge, beispielsweise Handel in der Europäischen Union (EU),Weiterverarbeitung,Einfuhr,Ausfuhr,Vermittlung oder Vermittlungsgeschäfte bei Änderung der beziehungsweise des verantwortlichen Beauftragten für den Umgang mit Grundstoffen der Kategorie 2 ausgefülltes Erklärungsformblatt zur Ernennung des beziehungsweise der verantwortlichen Beauftragten
  • Erforderliche Unterlage/n
    Sie müssen Unterlagen mit folgenden vollständigen Angaben einreichen: NamenTelefonnummerFaxnummer, sofern vorhandenE-Mail-AdresseBezeichnung und KN-Code der benötigten Grundstoffe und deren Salze für Mischungen: die Bezeichnung der Mischung,die Bezeichnung und die KN-Codes aller in der Mischung enthaltenen Grundstoffe undAngabe des höchstmöglichen Gehaltes derartiger Grundstoffe in der Mischung Beschreibung der geplanten Vorgänge, beispielsweise Handel in der Europäischen Union (EU),Weiterverarbeitung,Einfuhr,Ausfuhr,Vermittlung oder Vermittlungsgeschäfte bei Änderung der beziehungsweise des verantwortlichen Beauftragten für den Umgang mit Grundstoffen der Kategorie 2 ausgefülltes Erklärungsformblatt zur Ernennung des beziehungsweise der verantwortlichen Beauftragten

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02.11.2025, 07:11 Uhr

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