Betäubungsmittel; Beantragung einer Änderung der Erlaubnis zum Verkehr
Wenn Sie Ihre Erlaubnis für die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr ändern, erweitern oder verlängern möchten, müssen Sie dafür einen Änderungsantrag stellen.
Sie können für eine bestehende Erlaubnis beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) einen Änderungsantrag stellen für:
- Änderung einer Erlaubnis
- Verlängerung einer befristeten Erlaubnis
- Erweiterung einer Erlaubnis
- Verzicht auf eine Erlaubnis
Das BfArM stimmt dem Änderungsantrag nur für die bereits beantragte Betriebsstätte und den jeweils notwendigen Umfang an Betäubungsmitteln zu. Für wissenschaftliche oder befristete Vorhaben erhalten Sie bei einem Verlängerungsantrag in der Regel wiederum eine befristete Erlaubnis.
Voraussetzungen
Sie sind bereits in Besitz einer Erlaubnis für die Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Gebühr für Anbau einschließlich Gewinnung: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese Gebühr niedriger ausfallen.
Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.
Gebühr: 240 EUR
Gebühr für die Herstellung von Betäubungsmitteln mit Ausnahme von Zwischenprodukten, die bei der Herstellung anfallen und unmittelbar weiterverarbeitet werden: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben.
Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.
Gebühr: 480 EUR
Gebühr für den Binnenhandel: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben, jedoch je Betriebsstätte nicht mehr als 8.850 EUR.
Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.
Gebühr: 590 EUR
Gebühr für den Außenhandel einschließlich Binnenhandel: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben, jedoch je Betriebsstätte nicht mehr als 15.600 EUR.
Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.
Gebühr: 1.040 EUR
Gebühr für die Einfuhr und Ausfuhr einer ausgenommenen Zubereitung: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben.
Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.
Gebühr: 500 EUR
Gebühr für Anbau, Herstellung, Erwerb, Abgabe, Einfuhr und Ausfuhr zu wissenschaftlichen Zwecken: Die Gebühr wird je Betäubungsmittel und Betriebsstätte erhoben.
Wenn Sie eine neue Erlaubnis beantragen, da sich die Inhaberin oder der Inhaber oder die Betriebsstätte geändert haben, fällt 50 Prozent der Erstgebühr an. Die Verlängerung einer befristeten Erlaubnis kostet 25 Prozent der Erstgebühr.
Gebühr: 190 EUR
Änderungsgebühr, wenn Sie zum Beispiel eine in der Erlaubnis genannte verantwortliche Person ändern möchten, unabhängig von der Art der Tätigkeit.
Gebühr: 190 EUR
Änderungsgebühr, wenn Sie zum Beispiel eine in der Erlaubnis zu wissenschaftlichen Zwecken genannte verantwortliche Person ändern möchten, unabhängig von der Art der Tätigkeit.
Gebühr: 90 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
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Formulare und Hinweise zur Beantragung einer Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln
Die Formularsammlung umfasst alle Anträge zur Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln für: Anbauer Klinische Prüfungen Außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtungen Behörden Sie können sowohl Neuanträge als auch Änderungsanträge über die Formulare einreichen. Als Händler, Hersteller oder universitäre Einrichtungen stellen Sie formlose Anträge. -
Formulare und Hinweise zur Beantragung einer Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln
Die Formularsammlung umfasst alle Anträge zur Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln für: Anbauer Klinische Prüfungen Außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtungen Behörden Sie können sowohl Neuanträge als auch Änderungsanträge über die Formulare einreichen. Als Händler, Hersteller oder universitäre Einrichtungen stellen Sie formlose Anträge. -
Formulare und Hinweise zur Beantragung einer Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln
Die Formularsammlung umfasst alle Anträge zur Erlaubnis für den Umgang mit Betäubungsmitteln für: Anbauer Klinische Prüfungen Außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtungen Behörden Sie können sowohl Neuanträge als auch Änderungsanträge über die Formulare einreichen. Als Händler, Hersteller oder universitäre Einrichtungen stellen Sie formlose Anträge.
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Bei jedem Änderungsantrag auf Erlaubnis geben Sie die Betäubungsmittel-Nummer des ursprünglichen Antrags an, auf den sich die Änderung bezieht. Darüber hinaus geben Sie an: die Namen, Vornamen oder die Firma und die Anschriften der antragstellenden Person bei juristischen Personen: in der Regel ein aktueller Handelsregisterauszug sowie die Benennung der Verantwortlichen Nachweise über die erforderliche Sachkenntnis der VerantwortlichenErklärung, dass die Verantwortlichen ihre Verpflichtungen ständig erfüllen können Beschreibung der Lage der Betriebsstätten mit: Ort und gegebenenfalls FlurbezeichnungStraße und HausnummerGebäude und GebäudeteilBauweise des Gebäudes Beschreibung der vorhandenen Sicherungen gegen die Entnahme von Betäubungsmitteln durch unbefugte PersonenInformationen über die Art des legalen Betäubungsmittelverkehrs, zum Beispiel Handel, Herstellung oder AnbauArt und die voraussichtliche Jahresmenge der herzustellenden oder benötigten Betäubungsmittel -
Erforderliche Unterlage/n
Bei jedem Änderungsantrag auf Erlaubnis geben Sie die Betäubungsmittel-Nummer des ursprünglichen Antrags an, auf den sich die Änderung bezieht. Darüber hinaus geben Sie an: die Namen, Vornamen oder die Firma und die Anschriften der antragstellenden Person bei juristischen Personen: in der Regel ein aktueller Handelsregisterauszug sowie die Benennung der Verantwortlichen Nachweise über die erforderliche Sachkenntnis der VerantwortlichenErklärung, dass die Verantwortlichen ihre Verpflichtungen ständig erfüllen können Beschreibung der Lage der Betriebsstätten mit: Ort und gegebenenfalls FlurbezeichnungStraße und HausnummerGebäude und GebäudeteilBauweise des Gebäudes Beschreibung der vorhandenen Sicherungen gegen die Entnahme von Betäubungsmitteln durch unbefugte PersonenInformationen über die Art des legalen Betäubungsmittelverkehrs, zum Beispiel Handel, Herstellung oder AnbauArt und die voraussichtliche Jahresmenge der herzustellenden oder benötigten Betäubungsmittel -
Erforderliche Unterlage/n
Bei jedem Änderungsantrag auf Erlaubnis geben Sie die Betäubungsmittel-Nummer des ursprünglichen Antrags an, auf den sich die Änderung bezieht. Darüber hinaus geben Sie an: die Namen, Vornamen oder die Firma und die Anschriften der antragstellenden Person bei juristischen Personen: in der Regel ein aktueller Handelsregisterauszug sowie die Benennung der Verantwortlichen Nachweise über die erforderliche Sachkenntnis der VerantwortlichenErklärung, dass die Verantwortlichen ihre Verpflichtungen ständig erfüllen können Beschreibung der Lage der Betriebsstätten mit: Ort und gegebenenfalls FlurbezeichnungStraße und HausnummerGebäude und GebäudeteilBauweise des Gebäudes Beschreibung der vorhandenen Sicherungen gegen die Entnahme von Betäubungsmitteln durch unbefugte PersonenInformationen über die Art des legalen Betäubungsmittelverkehrs, zum Beispiel Handel, Herstellung oder AnbauArt und die voraussichtliche Jahresmenge der herzustellenden oder benötigten Betäubungsmittel -
Erforderliche Unterlage/n
Bei jedem Änderungsantrag auf Erlaubnis geben Sie die Betäubungsmittel-Nummer des ursprünglichen Antrags an, auf den sich die Änderung bezieht. Darüber hinaus geben Sie an: die Namen, Vornamen oder die Firma und die Anschriften der antragstellenden Person bei juristischen Personen: in der Regel ein aktueller Handelsregisterauszug sowie die Benennung der Verantwortlichen Nachweise über die erforderliche Sachkenntnis der VerantwortlichenErklärung, dass die Verantwortlichen ihre Verpflichtungen ständig erfüllen können Beschreibung der Lage der Betriebsstätten mit: Ort und gegebenenfalls FlurbezeichnungStraße und HausnummerGebäude und GebäudeteilBauweise des Gebäudes Beschreibung der vorhandenen Sicherungen gegen die Entnahme von Betäubungsmitteln durch unbefugte PersonenInformationen über die Art des legalen Betäubungsmittelverkehrs, zum Beispiel Handel, Herstellung oder AnbauArt und die voraussichtliche Jahresmenge der herzustellenden oder benötigten Betäubungsmittel
Online Verfahren
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Änderung einer Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
Änderung einer Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
Änderung einer Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln
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Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
02.11.2025, 07:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)