Zahnarzt/Zahnärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in der EU/EWR/Schweiz

Zahnärztinnen und Zahnärzte können eine Approbation beantragen, wenn sie die zahnärztliche Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern zahnärztlich tätig werden wollen.

Wer nach einem Studium der Zahnmedizin in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz in Deutschland als Zahnärztin oder Zahnarzt arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation.

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss des Studiums können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin stellen. Mit dieser Approbation dürfen Sie den Beruf als Zahnarzt oder Zahnärztin in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich ausüben.

Sie erhalten die Approbation unbefristet. Sie ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Die Approbation kann Ihnen entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Berufs nicht mehr zuverlässig sind. Darunter kann u.a. fallen, dass Sie gegen berufsrechtliche Vorschriften verstoßen oder eine Straftat begehen. Die Approbation kann ferner entzogen werden, wenn Sie für die Ausübung des Zahnarztberufs relevante gesundheitliche Probleme haben.

Voraussetzungen

Die Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin erhalten Sie unter folgenden Bedingungen:

  • In einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossene zahnmedizinische Ausbildung, die mit der deutschen Ausbildung gleichwertig ist.
  • Sie haben sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht, aus dem sich Ihre Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt.
  • Sie sind in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs geeignet.
  • Sie verfügen über die erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache, um Ihren Beruf auszuüben.

Fristen

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden.

Kosten

Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 250 bis 500 EUR bei einer Ausbildung in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz zu bezahlen. Für den Fachsprachtest fallen zusätzliche Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Unterlagen

Online Verfahren

  • Antrag auf Erteilung einer Approbation
    Sie können die Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs online bei der zuständigen Regierung beantragen. Service-Hinweis: Sollten Sie bereits einen Online-Antrag gestellt und Fragen dazu haben, können Sie sich an die ZAABY - Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern (info.ZAABY@reg-ob.bayern.de) wenden. Bitte beachten Sie, dass bei der ZAABY derzeit sehr viele Anträge und Anfragen eingehen. Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann daher einige Zeit beanspruchen, bitte haben Sie hierfür Verständnis.
  • Antrag auf Erteilung einer Approbation
    Sie können die Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs online bei der zuständigen Regierung beantragen. Service-Hinweis: Sollten Sie bereits einen Online-Antrag gestellt und Fragen dazu haben, können Sie sich an die ZAABY - Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern (info.ZAABY@reg-ob.bayern.de) wenden. Bitte beachten Sie, dass bei der ZAABY derzeit sehr viele Anträge und Anfragen eingehen. Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann daher einige Zeit beanspruchen, bitte haben Sie hierfür Verständnis.
  • Antrag auf Erteilung einer Approbation
    Sie können die Erteilung einer Approbation oder einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung eines akademischen Heilberufs online bei der zuständigen Regierung beantragen. Service-Hinweis: Sollten Sie bereits einen Online-Antrag gestellt und Fragen dazu haben, können Sie sich an die ZAABY - Zentrale Anerkennungsstelle für Approbationsberufe in Bayern (info.ZAABY@reg-ob.bayern.de) wenden. Bitte beachten Sie, dass bei der ZAABY derzeit sehr viele Anträge und Anfragen eingehen. Die Bearbeitung Ihres Anliegens kann daher einige Zeit beanspruchen, bitte haben Sie hierfür Verständnis.

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

08.12.2025, 10:12 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Oberbayern

Hausanschrift

Maximilianstraße 39
80538 München

Telefon

+49 89 2176-0

Fax

+49 89 2176-2914

E-Mail Adresse

poststelle@reg-ob.bayern.de

Webseite

https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/

Nach oben