Sachverständige Person für Energieeffizienz; Beantragung der Löschung von Daten

Wenn Sie Ihre Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau aufheben lassen möchten, können Sie die Aufhebung bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung beantragen.

Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau.


Mit der Zulassung der BLE können Sie landwirtschaftliche Unternehmen und Gartenbaubetriebe in Deutschland in Fragen zur Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen beraten. Vor allem unterstützen Sie bei Themen der stationären und mobilen Energienutzung (Heiz- und Kraftstoffe) und für diese Unternehmen CO2-Einsparkonzepte erstellen.

Wenn Sie Ihre Zulassung und Ihre persönlichen Daten löschen lassen wollen, dann müssen Sie einen Antrag zur Aufhebung an die BLE stellen. Neben der Aufhebung Ihrer Zulassung, werden auch Ihre Daten durch die BLE gelöscht.

Voraussetzungen

Die BLE hat Ihnen die Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau erteilt.

Fristen

Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch:
    Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Antragsbescheid.

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

14.10.2025, 17:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

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Postanschrift

Deichmanns Aue 29
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Telefon

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Fax

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E-Mail Adresse

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Webseite

http://www.ble.de

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