Sachverständige Person für Energieeffizienz; Beantragung der Änderung von Daten

Wenn Sie als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau zugelassen sind und Ihre Zulassung oder Daten ändern lassen möchten, dann können Sie dies bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Das Bundesprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau fördert Maßnahmen zu diesen Zielen. Im Rahmen dieses Förderprogramms können Sie eine Zulassung als sachverständige Person bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragen.

Mit der Zulassung der BLE können Sie landwirtschaftliche Unternehmen und Gartenbaubetriebe in Deutschland in Fragen zur Energieeffizienz und Reduzierung von CO2-Emissionen beraten. Vor allem unterstützen Sie bei Themen der stationären und mobilen Energienutzung (Heiz- und Kraftstoffe) und erstellen CO2- Einsparkonzepte für diese Unternehmen.

Wenn sich Ihre persönlichen Daten oder die Voraussetzungen für Ihre Zulassung geändert haben, müssen Sie die Änderungen bei der BLE beantragen. Dies gilt auch, wenn sich Ihre berufliche Anstellung geändert hat oder Sie das Unternehmen, bei dem Sie angestellt gewesen sind, gewechselt haben.

Voraussetzungen

Die BLE hat Ihnen die Zulassung als sachverständige Person für das Bundesprogramm Energieeffizienz in Landwirtschaft und Gartenbau erteilt.

Fristen

Die Widerspruchsfrist beträgt 4 Wochen.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch: Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Antragsbescheid.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Um die Änderung vorzunehmen, müssen Sie folgende Nachweise vorlegen: einen Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder SelbständigkeitsnachweisIhren tabellarischen Lebenslauf
  • Erforderliche Unterlage/n
    Um die Änderung vorzunehmen, müssen Sie folgende Nachweise vorlegen: einen Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder SelbständigkeitsnachweisIhren tabellarischen Lebenslauf
  • Erforderliche Unterlage/n
    Um die Änderung vorzunehmen, müssen Sie folgende Nachweise vorlegen: einen Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder SelbständigkeitsnachweisIhren tabellarischen Lebenslauf
  • Erforderliche Unterlage/n
    Um die Änderung vorzunehmen, müssen Sie folgende Nachweise vorlegen: einen Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung oder SelbständigkeitsnachweisIhren tabellarischen Lebenslauf

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

09.03.2025, 20:03 Uhr

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