Lärmschutzzeugnis; Beantragung der Ausstellung

Sie können ein Lärmschutzzeugnis für ein Luftfahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen beantragen bei der Verkehrszulassung oder im Rahmen einer Änderung der Lärmwerte.

Mit einem Lärmschutzzeugnis können Sie nachweisen, dass der Lärm eines Luftfahrzeugs, das nach dem Stand der Technik notwendige Maß nicht überschreitet. Die aktuellen Lärmgrenzwerte von Luftfahrzeugen veröffentlicht die EASA auf ihrer Homepage.

Ein Lärmschutzzeugnis können Sie in folgenden Situationen beantragen:

  • Antrag auf Verkehrszulassung
  • Änderung der Lärmwerte eines zugelassenen Luftfahrzeugs

Segelflugzeuge und Ballone benötigen kein Lärmschutzzeugnis.

Das für das Luftfahrzeug ausgestellte Lärmschutzzeugnis ist Bestandteil der allgemeinen Verkehrszulassung dieses Luftfahrzeugs.

Achten Sie beim Ausfüllen des Lärmschutzzeugnisses besonders darauf, die Informationen korrekt einzutragen. Insbesondere müssen die technischen Daten und Betriebsgrenzen mit dem Kennblatt übereinstimmen.

Außerdem müssen Sie darauf achten, dass Sie die korrekte Nummer ("Record-No") der EASA-Lärmliste (EASA - European Aviation Safety Association) angeben.

Abweichungen führen dazu, dass das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) die für das Lärmschutzzeugnis erforderlichen Lärmwerte nicht ermitteln kann.

Voraussetzungen

  • Sie können nachweisen, dass der Lärm des Luftfahrzeugs das technisch notwendige Maß nicht überschreitet. Der Nachweis erfolgt durch
    • die Übereinstimmung mit dem Muster oder
    • eine Überprüfung der Lärmwerte und eine entsprechende Bescheinigung.
  • Ändern sich die Lärmwerte, benötigen Sie ein neues Lärmschutzzeugnis.
  • Die Beantragung eines Lärmschutzzeugnisses ist nur möglich, wenn eine Lärmzulassung vorliegt.
  • Das Lärmschutzzeugnis kann jede natürliche oder juristische Person beantragen.
  • Sie können den Antrag auch als Vertretung stellen.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses im Rahmen der Verkehrszulassung. Die Gebühr für die Beantragung der Verkehrszulassung ist abhängig von der Startmasse. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 80 EUR - 4.500 EUR

Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses im Rahmen einer Änderung der Lärmwerte. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 110 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Unterlagen, die erforderlich sind: Antrag auf Erteilung eines Lärmschutzzeugnisses ausgefüllter und durch autorisierte Stelle bestätigter Vordruck "Lärmschutzzeugnis für Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt (siehe EASA-Formblatt 45)" für Anhang I Luftfahrzeuge: ausgefüllter und durch autorisierte Stelle bestätigter Vordruck für die Beantragung eines Lärmschutzzeugnisses für Anhang I Luftfahrzeuge bei gebrauchten Luftfahrzeugen: historische Aufzeichnungen zum Nachweis des Herstellungs-, Änderungs- und Instandhaltungsstandes des Luftfahrzeugs bei einer Änderung der Lärmwerte: Nachweis über Änderung des Motors, Propellers oder Heckrotors wie zum Beispiel „Certificate of Release to Service“ oder Bordbuchauszugdas bisherige Lärmschutzzeugnis im Original für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben: Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs: Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation) für eine Eigentümergemeinschaft: Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer für eine Haltergemeinschaft: Zustimmung der Halterinnen und Halter Welche (weiteren) Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Unterlagen, die erforderlich sind: Antrag auf Erteilung eines Lärmschutzzeugnisses ausgefüllter und durch autorisierte Stelle bestätigter Vordruck "Lärmschutzzeugnis für Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt (siehe EASA-Formblatt 45)" für Anhang I Luftfahrzeuge: ausgefüllter und durch autorisierte Stelle bestätigter Vordruck für die Beantragung eines Lärmschutzzeugnisses für Anhang I Luftfahrzeuge bei gebrauchten Luftfahrzeugen: historische Aufzeichnungen zum Nachweis des Herstellungs-, Änderungs- und Instandhaltungsstandes des Luftfahrzeugs bei einer Änderung der Lärmwerte: Nachweis über Änderung des Motors, Propellers oder Heckrotors wie zum Beispiel „Certificate of Release to Service“ oder Bordbuchauszugdas bisherige Lärmschutzzeugnis im Original für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben: Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs: Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation) für eine Eigentümergemeinschaft: Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer für eine Haltergemeinschaft: Zustimmung der Halterinnen und Halter Welche (weiteren) Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Unterlagen, die erforderlich sind: Antrag auf Erteilung eines Lärmschutzzeugnisses ausgefüllter und durch autorisierte Stelle bestätigter Vordruck "Lärmschutzzeugnis für Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt (siehe EASA-Formblatt 45)" für Anhang I Luftfahrzeuge: ausgefüllter und durch autorisierte Stelle bestätigter Vordruck für die Beantragung eines Lärmschutzzeugnisses für Anhang I Luftfahrzeuge bei gebrauchten Luftfahrzeugen: historische Aufzeichnungen zum Nachweis des Herstellungs-, Änderungs- und Instandhaltungsstandes des Luftfahrzeugs bei einer Änderung der Lärmwerte: Nachweis über Änderung des Motors, Propellers oder Heckrotors wie zum Beispiel „Certificate of Release to Service“ oder Bordbuchauszugdas bisherige Lärmschutzzeugnis im Original für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben: Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs: Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation) für eine Eigentümergemeinschaft: Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer für eine Haltergemeinschaft: Zustimmung der Halterinnen und Halter Welche (weiteren) Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Unterlagen, die erforderlich sind: Antrag auf Erteilung eines Lärmschutzzeugnisses ausgefüllter und durch autorisierte Stelle bestätigter Vordruck "Lärmschutzzeugnis für Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt (siehe EASA-Formblatt 45)" für Anhang I Luftfahrzeuge: ausgefüllter und durch autorisierte Stelle bestätigter Vordruck für die Beantragung eines Lärmschutzzeugnisses für Anhang I Luftfahrzeuge bei gebrauchten Luftfahrzeugen: historische Aufzeichnungen zum Nachweis des Herstellungs-, Änderungs- und Instandhaltungsstandes des Luftfahrzeugs bei einer Änderung der Lärmwerte: Nachweis über Änderung des Motors, Propellers oder Heckrotors wie zum Beispiel „Certificate of Release to Service“ oder Bordbuchauszugdas bisherige Lärmschutzzeugnis im Original für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben: Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs: Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation) für eine Eigentümergemeinschaft: Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer für eine Haltergemeinschaft: Zustimmung der Halterinnen und Halter Welche (weiteren) Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

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16.07.2024, 21:07 Uhr

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