Luftfahrzeugdokument; Beantragung der Ausstellung einer Zweitschrift

Wenn Sie eine Zweitschrift für ein Lufttüchtigkeitszeugnis, einen Eintragungsschein oder ein Lärmschutzzeugnis haben möchten, können Sie die Dokumente beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) beantragen.

Sie haben ein zugelassenes Luftfahrzeug, doch Ihnen liegen Dokumente hierzu nicht mehr im Original vor? Beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) können Sie folgende Zweitschriften beantragen:

  • Lufttüchtigkeitszeugnis
  • Eintragungsschein
  • Lärmschutzzeugnis

Um eine Zweitschrift zu erhalten, müssen sie

  • Angaben zum Luftfahrzeug machen und
  • Ihren Antrag begründen.

Zweitschriften können Sie beantragen

  • als Eigentümerin oder Eigentümer
  • oder in Vertretung für Eigentümerinnen und Eigentümer.

Mit einer Zweitschrift beziehungsweise mehreren Zweitschriften können Sie die Unterlagen zu Ihrem Luftfahrzeug vervollständigen.

Voraussetzungen

Zur Beantragung einer Zweitschrift benötigen Sie einen legitimen Grund wie beispielsweise Diebstahl oder Verlust. Es können auch andere legitime Gründe vorliegen.

Sie können Zweitschriften als Eigentümerin oder Eigentümer oder als Vertretung für diese beantragen.

Fristen

Die Gültigkeit der Zweitschriften (Lufttüchtigkeitszeugnis, Eintragungsschein, Lärmschutzzeugnis) ist unbefristet.

Kosten

Bemerkung: Für die Beantragung einer Zweitschrift des Eintragungsscheins, Lufttüchtigkeitszeugnisses oder Lärmschutzzeugnisses fällt eine Gebühr an. • Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung. • Bei einer postalischen Zustellung werden hierfür weitere Kosten fällig.
Gebühr: 30 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchWeitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben: Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR): Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation) bei einem Diebstahl optional hochzuladen: Diebstahlsanzeige bei einem Verlust optional hochzuladen: Verlustanzeige für eine Eigentümergemeinschaft: Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben: Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR): Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation) bei einem Diebstahl optional hochzuladen: Diebstahlsanzeige bei einem Verlust optional hochzuladen: Verlustanzeige für eine Eigentümergemeinschaft: Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben: Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR): Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation) bei einem Diebstahl optional hochzuladen: Diebstahlsanzeige bei einem Verlust optional hochzuladen: Verlustanzeige für eine Eigentümergemeinschaft: Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer oder Organisationen, die Ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben: Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR): Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation) bei einem Diebstahl optional hochzuladen: Diebstahlsanzeige bei einem Verlust optional hochzuladen: Verlustanzeige für eine Eigentümergemeinschaft: Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

16.07.2024, 21:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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Zuständigkeit

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Hermann-Blenk-Straße 26
38108 Braunschweig

Postanschrift

Postfach 3054
38020 Braunschweig

Telefon

+49 531 2355-0

Fax

+49 531 2355-9099

E-Mail Adresse

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Webseite

http://www.lba.de

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