Wohnförderkonto; Beantragung der Anerkennung der beruflich bedingten Abwesenheit
Wenn Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie aufgrund einer beruflich bedingten Abwesenheit zeitweise nicht mehr selbst nutzen können, wird Ihr Wohnförderkonto unter bestimmten Voraussetzungen nicht aufgelöst.
Wenn Sie Ihre steuerlich geförderte Immobilie aufgrund einer beruflich bedingten Abwesenheit nicht mehr selbst nutzen können, wird Ihr Wohnförderkonto in der Regel aufgelöst und der Auflösungsbetrag wird besteuert.
Dies können Sie vermeiden, wenn Sie einen Antrag bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) stellen.
Voraussetzungen
- Sie können Ihre steuerlich geförderte Immobilie auf Grund Ihres beruflich bedingten Umzuges für die Dauer Ihrer Abwesenheit nicht mehr selbst nutzen.
- Wenn Sie während Ihrer Abwesenheit ein Nutzungsrecht (zum Beispiel Mietvertrag, Pachtvertrag) mit einer anderen Person vereinbaren, müssen Sie dies von vorneherein entsprechend befristen.
- Sie beabsichtigen, die Immobilie später wieder selbst zu nutzen.
- Sie müssen die Selbstnutzung der Immobilie spätestens mit Vollendung Ihres 67. Lebensjahres wieder aufnehmen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
-
Allgemeine Rechtsgrundlagen
§ 92a Absatz 4 Einkommenssteuergesetz (EstG)
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Formloser AntragErklärung zur beruflich bedingten AbwesenheitErklärung über beabsichtigte Wiederaufnahme der Selbstnutzung (vom Anleger oder Anlegerin auszufüllen) Nachweise: gegebenenfalls Arbeitgeberbescheinigung oder Arbeitsvertrag zum Nachweis der beruflich bedingten Abwesenheit gegebenenfalls Vereinbarung über ein Nutzungsrecht für die steuerlich geförderte Immobilie mit anderer Person während der Abwesenheit (zum Beispiel Mietvertrag, Pachtvertrag) -
Erforderliche Unterlage/n
Formloser AntragErklärung zur beruflich bedingten AbwesenheitErklärung über beabsichtigte Wiederaufnahme der Selbstnutzung (vom Anleger oder Anlegerin auszufüllen) Nachweise: gegebenenfalls Arbeitgeberbescheinigung oder Arbeitsvertrag zum Nachweis der beruflich bedingten Abwesenheit gegebenenfalls Vereinbarung über ein Nutzungsrecht für die steuerlich geförderte Immobilie mit anderer Person während der Abwesenheit (zum Beispiel Mietvertrag, Pachtvertrag) -
Erforderliche Unterlage/n
Formloser AntragErklärung zur beruflich bedingten AbwesenheitErklärung über beabsichtigte Wiederaufnahme der Selbstnutzung (vom Anleger oder Anlegerin auszufüllen) Nachweise: gegebenenfalls Arbeitgeberbescheinigung oder Arbeitsvertrag zum Nachweis der beruflich bedingten Abwesenheit gegebenenfalls Vereinbarung über ein Nutzungsrecht für die steuerlich geförderte Immobilie mit anderer Person während der Abwesenheit (zum Beispiel Mietvertrag, Pachtvertrag) -
Erforderliche Unterlage/n
Formloser AntragErklärung zur beruflich bedingten AbwesenheitErklärung über beabsichtigte Wiederaufnahme der Selbstnutzung (vom Anleger oder Anlegerin auszufüllen) Nachweise: gegebenenfalls Arbeitgeberbescheinigung oder Arbeitsvertrag zum Nachweis der beruflich bedingten Abwesenheit gegebenenfalls Vereinbarung über ein Nutzungsrecht für die steuerlich geförderte Immobilie mit anderer Person während der Abwesenheit (zum Beispiel Mietvertrag, Pachtvertrag)
Weiterführende Links
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Stand
09.07.2024, 07:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)