Drohnenflug; Beantragung einer Betriebsgenehmigung in der Betriebskategorie "speziell"
Sie dürfen eine Drohne ohne vorherige Erlaubnis fliegen lassen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Stellt der Betrieb jedoch ein erhöhtes Risiko für Unbeteiligte dar, müssen Sie vorab eine Betriebsgenehmigung beantragen.
Der Betrieb von unbemannten Fluggeräten (UAS – Unmanned Aircraft System) wird in 3 Kategorien unterteilt:
- "offen"
- "speziell"
- "zulassungspflichtig"
Die Abstufung der einzelnen Kategorien erfolgt auf Basis des jeweiligen Betriebsrisikos beziehungsweise des maximal möglichen Personenschadens.
Wenn Sie ein UAS in der "offenen“ Kategorie betreiben wollen, stellt dies das geringste Betriebsrisiko dar. Sie können Ihre Drohne ohne vorherige Genehmigung fliegen. Voraussetzung ist, dass Sie die erforderlichen Regeln zum Betrieb einhalten, wie zum Beispiel Kompetenznachweise oder Sicherheitsvorgaben.
Betrieb in der Kategorie "speziell"
Können Sie die Bedingungen der Betriebskategorie "offen" nicht einhalten, erfolgt die Zuordnung eines UAS-Betriebs in die genehmigungspflichtigen Kategorien.
Sie müssen also vor der Aufnahme des Flugbetriebs in den Betriebskategorien "speziell" und "zulassungspflichtig" eine Genehmigung einholen. Genehmigungen für die Kategorie "zulassungspflichtig" sind derzeit noch nicht möglich, da sich die die entsprechenden UAS sowie die gesetzlichen Voraussetzungen zum Betrieb noch in der Entwicklung befinden.
In welche Kategorie Ihr Betrieb einzuordnen ist, können Sie auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung vorab prüfen.
Das Luftfahrt-Bundesamt stellt auf seiner Internetseite als Hilfestellung zur Einordnung des Betriebs ein anschauliches Flussdiagramm bereit. Hat Ihr Fluggerät beispielsweise eine Startmasse von über 25 Kilogramm oder soll Gegenstände abwerfen, dann brauchen Sie eine Betriebsgenehmigung.
Vor dem Betrieb sollten Sie ein grobes Betriebskonzept erstellen. Folgende Fragen sind relevant:
- Wo soll Ihr UAS fliegen (Boden und Luftgebiet)?
- Wie hoch soll es fliegen?
- Wie soll geflogen werden: In Sichtweite (VLOS ¬– "Visual Line of Sight") oder außerhalb der Sichtweite (BVLOS – "Beyond Visual Line of Sight")?
- Mit welchem UAS wollen Sie fliegen?
Für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung in der Kategorie "speziell" wenden Sie sich an die Luftfahrtbehörde Ihres Bundeslandes.
Fällt die örtliche Zuständigkeit in eines der folgenden Bundesländer, übernimmt das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) den Antrag:
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Nordrhein-Westfalen
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Kontaktieren Sie Ihre örtlich zuständige Stelle möglichst, bevor Sie den Antrag einreichen. Den Flug dürfen Sie erst unternehmen, wenn Ihnen eine Betriebsgenehmigung vorliegt.
Voraussetzungen
-
Sie besitzen
- eine ausreichende Lufthaftpflichtversicherung,
- ein Kompetenznachweis gemäß A2 oder höher und
- eine UAS-Betreibernummer vom LBA.
-
Die von Ihnen eingereichten Unterlagen sind vollständig und korrekt.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Verwaltungsgebühr: 200 EUR - 2.000 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Formulare für den Antrag auf Betriebsgenehmigung
- Formulare für den Antrag auf Betriebsgenehmigung
- Formulare für den Antrag auf Betriebsgenehmigung
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Hauptantrag: Antrag auf Betriebsgenehmigung in der "speziellen" Kategorie gemäß Artikel 12 DVO (EU) 2019/947Nachweis der LufthaftpflichtversicherungKompetenznachweis gemäß A2 oder höher Betriebshandbuch (ConOps)SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment) gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel Genehmigungen für den Einflug in geografische Gebietefür Flüge in Kontrollzonen zum Abwurf von Gegenständen -
Erforderliche Unterlage/n
Hauptantrag: Antrag auf Betriebsgenehmigung in der "speziellen" Kategorie gemäß Artikel 12 DVO (EU) 2019/947Nachweis der LufthaftpflichtversicherungKompetenznachweis gemäß A2 oder höher Betriebshandbuch (ConOps)SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment) gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel Genehmigungen für den Einflug in geografische Gebietefür Flüge in Kontrollzonen zum Abwurf von Gegenständen -
Erforderliche Unterlage/n
Hauptantrag: Antrag auf Betriebsgenehmigung in der "speziellen" Kategorie gemäß Artikel 12 DVO (EU) 2019/947Nachweis der LufthaftpflichtversicherungKompetenznachweis gemäß A2 oder höher Betriebshandbuch (ConOps)SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment) gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel Genehmigungen für den Einflug in geografische Gebietefür Flüge in Kontrollzonen zum Abwurf von Gegenständen -
Erforderliche Unterlage/n
Hauptantrag: Antrag auf Betriebsgenehmigung in der "speziellen" Kategorie gemäß Artikel 12 DVO (EU) 2019/947Nachweis der LufthaftpflichtversicherungKompetenznachweis gemäß A2 oder höher Betriebshandbuch (ConOps)SORA-Risikobewertung (SORA – Specific Operations Risk Assessment) gegebenenfalls weitere Unterlagen wie zum Beispiel Genehmigungen für den Einflug in geografische Gebietefür Flüge in Kontrollzonen zum Abwurf von Gegenständen
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
04.07.2024, 20:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)