Barbara Stamm-Medaille; Einreichung einer Anregung

Sie können Persönlichkeiten oder Personenvereinigungen für die Barbara Stamm-Medaille vorschlagen.

Zum Gedenken an die herausragenden Verdienste von Frau Landtagspräsidentin a.D. Barbara Stamm ehrt die Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Persönlichkeiten oder Personenvereinigungen, die sich besonders um die Förderung der bayerisch-rumänischen Beziehungen verdient gemacht haben, mit der Barbara Stamm-Medaille. Diese wurde 2023 zum ersten Mal verliehen.

Mit der Barbara Stamm-Medaille werden in der Regel bis zu fünf Persönlichkeiten oder bis zu fünfmal höchstens drei Persönlichkeiten derselben Personenvereinigung im Turnus von zwei Jahren ausgezeichnet.

Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.

Voraussetzungen

Die Person bzw. die Personenvereinigung muss sich besonders um die Förderung der bayerisch-rumänischen Beziehungen verdient gemacht haben.

Fristen

Die Verleihung findet im Turnus von zwei Jahren statt.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Formulare

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

22.01.2025, 10:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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