Barbara Stamm-Medaille; Einreichung einer Anregung
Sie können Persönlichkeiten oder Personenvereinigungen für die Barbara Stamm-Medaille vorschlagen.
Zum Gedenken an die herausragenden Verdienste von Frau Landtagspräsidentin a.D. Barbara Stamm ehrt die Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales Persönlichkeiten oder Personenvereinigungen, die sich besonders um die Förderung der bayerisch-rumänischen Beziehungen verdient gemacht haben, mit der Barbara Stamm-Medaille. Diese wurde 2023 zum ersten Mal verliehen.
Mit der Barbara Stamm-Medaille werden in der Regel bis zu fünf Persönlichkeiten oder bis zu fünfmal höchstens drei Persönlichkeiten derselben Personenvereinigung im Turnus von zwei Jahren ausgezeichnet.
Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.
Voraussetzungen
Die Person bzw. die Personenvereinigung muss sich besonders um die Förderung der bayerisch-rumänischen Beziehungen verdient gemacht haben.
Fristen
Die Verleihung findet im Turnus von zwei Jahren statt.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Formular für eine Anregung zur Verleihung der Barbara Stamm-Medaille
- Formular für eine Anregung zur Verleihung der Barbara Stamm-Medaille
- Formular für eine Anregung zur Verleihung der Barbara Stamm-Medaille
Weiterführende Links
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Stand
22.01.2025, 10:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)