Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste; Einreichung einer Anregung
Sie können Persönlichkeiten für die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste vorschlagen.
Die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste wird jährlich an bis zu 20 Personen verliehen, die sich in sozialen Bereichen besondere Verdienste um den Freistaat Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger erworben haben.
Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.
Voraussetzungen
Die Person muss sich im sozialen Bereich langjährig ehrenamtlich engagieren.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
-
Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste
AllMBl. 2010 S. 256 vom 17. September 2010 Az.: M2/0135.01-1/3, geändert durch Bekanntmachung vom 9. Februar 2015 (AllMBl S. 128) -
Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste
AllMBl. 2010 S. 256 vom 17. September 2010 Az.: M2/0135.01-1/3, geändert durch Bekanntmachung vom 9. Februar 2015 (AllMBl S. 128) -
Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste
AllMBl. 2010 S. 256 vom 17. September 2010 Az.: M2/0135.01-1/3, geändert durch Bekanntmachung vom 9. Februar 2015 (AllMBl S. 128)
Formulare
- Formular für eine Anregung zur Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste
- Formular für eine Anregung zur Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste
- Formular für eine Anregung zur Verleihung der Bayerischen Staatsmedaille für soziale Verdienste
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
22.01.2025, 10:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)