Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste; Einreichung einer Anregung

Sie können Persönlichkeiten für die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste vorschlagen.

Die Bayerische Staatsmedaille für soziale Verdienste wird jährlich an bis zu 20 Personen verliehen, die sich in sozialen Bereichen besondere Verdienste um den Freistaat Bayern und seine Bürgerinnen und Bürger erworben haben.

Die Auszeichnung besteht aus einer Medaille, einer Anstecknadel und einer Urkunde.

Voraussetzungen

Die Person muss sich im sozialen Bereich langjährig ehrenamtlich engagieren.

Fristen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Formulare

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

22.01.2025, 10:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

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Fax

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Webseite

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