Berufsausübungsgesellschaft nach dem Steuerberatungsgesetz; Erklärung des Verzichts auf die Anerkennung

Sie können den Verzicht auf die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft erklären.

Die Anerkennung einer Gesellschaft als Berufsausübungsgesellschaft erlischt durch Verzicht auf die Rechte aus der Anerkennung gegenüber der zuständigen Steuerberaterkammer. 

Voraussetzungen

Die Berufsausübungsgesellschaft wurde durch die zuständige Steuerberaterkammer anerkannt.

Fristen

keine

Kosten

Der Verzicht ist gebührenfrei.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • keiner

Online Verfahren

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Stand

18.07.2024, 12:07 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)

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