Alkoholsteuer; Beantragung einer Erlaubnis zum steuerfreien Verwenden
Wenn Sie Alkohol steuerfrei verwenden wollen, benötigen Sie dazu eine Erlaubnis.
Wenn Sie Alkohol gewerblich verwenden und er nicht zu Trink- oder Genusszwecken eingesetzt wird, können Sie das in vielen Fällen steuerfrei tun. Dazu benötigen Sie in der Regel eine Erlaubnis.
Mit der Erlaubnis können Sie Alkohol unversteuert von einem deutschen Steuerlager beziehen. Ein Steuerlager ist ein vom Hauptzollamt zugelassener Ort, an dem Alkohol oder Alkoholerzeugnisse hergestellt, bearbeitet, verarbeitet, gelagert, empfangen oder versandt werden dürfen. Vor einer Erlaubnis prüft die Zollverwaltung im Allgemeinen, ob bestimmte Anforderungen im Hinblick auf Ihre steuerliche Zuverlässigkeit erfüllt sind.
Zum Teil muss der Alkohol vergällt sein, um steuerfrei verwendet werden zu dürfen. Beim Vergällen werden dem Alkohol bestimmte Stoffe hinzugefügt, damit er nicht mehr trink- oder genießbar ist. Für die folgenden Zwecke können Sie Alkoholerzeugnisse auf Antrag steuerfrei verwenden:
- zum Herstellen von Arzneimitteln, wenn Sie das nach den Arzneimittelrecht dürfen
- unvergällt zum Herstellen von Essig
- vergällt zum Herstellen von Waren, die weder Arzneimittel noch Lebensmittel sind
- vergällt zu Heiz- oder Reinigungszwecken oder anderen Zwecken, die nicht der Herstellung von Waren dienen
- unvergällt zum Herstellen von Lebensmittel-Aromen zur Aromatisierung von Getränken mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 1,2 Volumenprozent oder anderen Lebensmitteln, ausgenommen Alkohol und andere alkoholhaltige Getränke
- unvergällt zum Herstellen von Pralinen mit einem Alkoholgehalt bis zu 8,5 Liter Alkohol je 100 Kilogramm
- unvergällt zum Herstellen von anderen Lebensmitteln mit einem Alkoholgehalt bis zu 5 Liter Alkohol je 100 Kilogramm, nicht aber für Branntwein und andere alkoholhaltige Getränke
In der Erlaubnis sind bestimmte Pflichten aufgeführt, die Sie beachten müssen. Wenn Sie diese nicht beachten, ist mit Restriktionen zu rechnen, die bis zum Widerruf der Erlaubnis führen können.
Voraussetzungen
- Sie sind steuerlich zuverlässig.
- Ihr voraussichtlicher Jahresbedarf an unvergällten Alkoholerzeugnissen muss mindestens 25 Liter reinen Alkohols betragen.
Fristen
Ihre Erlaubnis kann auf einen darauf vermerkten Zeitraum befristet werden.
Kosten
Für die Erlaubnis entstehen keine Kosten.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- "Antrag – steuerfreie Verwendung" (Formular 2740)
- "Betriebserklärung – Anlage zum Formular 2740" (Formular 2741)
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
jeweils 2-fach: Betriebserklärung über den genauen Zweck und die Art und Weise der Verwendung (Formular 2741 "Betriebserklärung – Anlage zum Formular 2740")Plan des Betriebs, in dem die beantragten Lager- und Verwendungsorte der Alkoholerzeugnisse eingezeichnet sind, mit Angabe der Anschriften bei Unternehmen und anderen Einrichtungen: aktueller Auszug des Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregisters oderKopie der Gewerbeanmeldung oderKopie des Gesellschaftervertrags bei Arzneimittelherstellern: Kopie der arzneimittelrechtlichen Herstellungsberechtigungbei Apotheken: Kopie der Betriebserlaubnis Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten. -
Erforderliche Unterlage/n
jeweils 2-fach: Betriebserklärung über den genauen Zweck und die Art und Weise der Verwendung (Formular 2741 "Betriebserklärung – Anlage zum Formular 2740")Plan des Betriebs, in dem die beantragten Lager- und Verwendungsorte der Alkoholerzeugnisse eingezeichnet sind, mit Angabe der Anschriften bei Unternehmen und anderen Einrichtungen: aktueller Auszug des Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregisters oderKopie der Gewerbeanmeldung oderKopie des Gesellschaftervertrags bei Arzneimittelherstellern: Kopie der arzneimittelrechtlichen Herstellungsberechtigungbei Apotheken: Kopie der Betriebserlaubnis Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten. -
Erforderliche Unterlage/n
jeweils 2-fach: Betriebserklärung über den genauen Zweck und die Art und Weise der Verwendung (Formular 2741 "Betriebserklärung – Anlage zum Formular 2740")Plan des Betriebs, in dem die beantragten Lager- und Verwendungsorte der Alkoholerzeugnisse eingezeichnet sind, mit Angabe der Anschriften bei Unternehmen und anderen Einrichtungen: aktueller Auszug des Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregisters oderKopie der Gewerbeanmeldung oderKopie des Gesellschaftervertrags bei Arzneimittelherstellern: Kopie der arzneimittelrechtlichen Herstellungsberechtigungbei Apotheken: Kopie der Betriebserlaubnis Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten. -
Erforderliche Unterlage/n
jeweils 2-fach: Betriebserklärung über den genauen Zweck und die Art und Weise der Verwendung (Formular 2741 "Betriebserklärung – Anlage zum Formular 2740")Plan des Betriebs, in dem die beantragten Lager- und Verwendungsorte der Alkoholerzeugnisse eingezeichnet sind, mit Angabe der Anschriften bei Unternehmen und anderen Einrichtungen: aktueller Auszug des Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts- oder Vereinsregisters oderKopie der Gewerbeanmeldung oderKopie des Gesellschaftervertrags bei Arzneimittelherstellern: Kopie der arzneimittelrechtlichen Herstellungsberechtigungbei Apotheken: Kopie der Betriebserlaubnis Im Einzelfall kann Ihr Hauptzollamt weitere Unterlagen anfordern oder auf bestimmte Anforderungen verzichten.
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Stand
22.08.2024, 06:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)