Umsatzsteuer; Beantragung einer Erstattung als internationale Organisation oder deren Mitglied

Als internationale Organisation sowie als deren Mitglied können Sie sich in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer erstatten lassen.

Wenn Sie als internationale Organisation oder eines deren Mitglieder Waren und Dienstleistungen von deutschen Unternehmen erwerben, zahlen Sie darauf Umsatzsteuer. Diese kann Ihnen auf Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erstattet werden. Eine direkte Umsatzsteuerbefreiung ist nicht möglich.
Internationale Organisationen werden von den an ihnen beteiligten Staaten gegründet, beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation oder die Internationale Arbeitsorganisation. Gemeinsame Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Forschung
  • Verwaltungsarbeiten, wie Patentanmeldungen oder Währungs- und Flugsicherungsaufgaben

Das Verfahren basiert je nach Organisation auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen, beispielsweise auf Privilegienprotokollen, Sitzstaatabkommen, Einzelvereinbarungen oder der Mehrwertsteuersystemrichtlinie der Europäischen Union (EU).

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • internationale Organisationen und zwischenstaatliche Einrichtungen, in deren Gründungsabkommen, Privilegienprotokoll oder Sitzstaatabkommen eine Entlastung von der Umsatzsteuer vereinbart wurde

weitere Voraussetzungen:

  • Die in Anspruch genommenen Lieferungen und sonstigen Leistungen sind für den amtlichen Gebrauch der internationalen Organisation oder deren Mitglieder bestimmt und geeignet.
  • Der Betrag der nach deutschem Recht zu berechnenden Umsatzsteuer nach Umrechnung zum amtlichen Kurs muss je Rechnung EUR 25,00 übersteigen.

Fristen

Der Antrag ist bis zum 31.12. des auf den Umsatz folgenden Jahres zu stellen.
Beispiel: Sie haben im August 2018 eine gekaufte Ware oder eine Dienstleistung erhalten. Den Antrag auf Erstattung müssen Sie bis spätestens 31.12.2019 stellen.

Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Nachtrag

Formulare

Unterlagen

Verwandte Leistungen

Stand

14.03.2025, 07:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundeszentralamt für Steuern

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Postanschrift

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Fax

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E-Mail Adresse

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Webseite

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