Umsatzsteuer; Beantragung der Befreiung in anderen EU-Mitgliedstaaten für internationale Organisation oder deren Mitglied

Als internationale Organisation können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union befreien lassen.

Als internationale Organisation, genießen Sie in Deutschland umsatzsteuerliche Privilegien. Darüber hinaus können Sie die Freistellung von ausländischer Umsatzsteuer innerhalb der Europäischen Union (EU) beantragen. Der Umfang der Freistellung richtet sich nach dem Umfang Ihrer inländischen Privilegien.
Internationale Organisationen werden von den an ihnen beteiligten Staaten gegründet, beispielsweise die Weltgesundheitsorganisation oder die Internationale Arbeitsorganisation. Gemeinsame Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Forschung
  • Verwaltungsarbeiten, wie Patentanmeldungen oder Währungs- und Flugsicherungsaufgaben

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • internationale Organisationen und zwischenstaatliche Einrichtungen, in deren Gründungsabkommen beziehungsweise Privilegienprotokoll oder Sitzstaatabkommen eine Entlastung von der Umsatzsteuer vereinbart wurde

Weitere Voraussetzungen:

  • Die in Anspruch genommenen Lieferungen und sonstigen Leistungen sind für den amtlichen Gebrauch der internationalen Organisation oder deren Mitglieder bestimmt und geeignet.
  • Der Betrag der nach deutschem Recht zu berechnenden Umsatzsteuer nach Umrechnung zum amtlichen Kurs muss je Rechnung EUR 25,00 übersteigen.

Fristen

Antragsstellung: Der Antrag ist bis zum 31.12. des auf den Umsatz folgenden Jahres zu stellen.

Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Nachtrag

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Unterlagen zur Absicht des Erwerbs einer Ware oder Dienstleistung: zum Beispiel Kostenvoranschlag oder Angebotewenn die Ware bereits gekauft oder die Dienstleistung bereits erbracht wurde: Rechnung, aus der die Art der Ware oder der Dienstleistung sowie der Preis und die Höhe der Steuer hervorgehen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Unterlagen zur Absicht des Erwerbs einer Ware oder Dienstleistung: zum Beispiel Kostenvoranschlag oder Angebotewenn die Ware bereits gekauft oder die Dienstleistung bereits erbracht wurde: Rechnung, aus der die Art der Ware oder der Dienstleistung sowie der Preis und die Höhe der Steuer hervorgehen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Unterlagen zur Absicht des Erwerbs einer Ware oder Dienstleistung: zum Beispiel Kostenvoranschlag oder Angebotewenn die Ware bereits gekauft oder die Dienstleistung bereits erbracht wurde: Rechnung, aus der die Art der Ware oder der Dienstleistung sowie der Preis und die Höhe der Steuer hervorgehen
  • Erforderliche Unterlage/n
    Unterlagen zur Absicht des Erwerbs einer Ware oder Dienstleistung: zum Beispiel Kostenvoranschlag oder Angebotewenn die Ware bereits gekauft oder die Dienstleistung bereits erbracht wurde: Rechnung, aus der die Art der Ware oder der Dienstleistung sowie der Preis und die Höhe der Steuer hervorgehen

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Stand

14.03.2025, 07:03 Uhr

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