Handwerksbetrieb; Beantragung der Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers
Die Fortführung eines Handwerksbetriebs nach dem Tod des Inhabers muss beantragt werden.
Nach dem Tod des Inhabers eines Betriebs dürfen der Ehegatte, der Lebenspartner, der Erbe, der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger den Betrieb fortführen, ohne die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen.
Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass unverzüglich ein Betriebsleiter bestellt wird.
Voraussetzungen
Fristen
Rechtsgrundlagen
Verwandte Leistungen
Stand
11.02.2025, 11:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)