Steuerhilfsperson; Beantragung der Bestellung
Ihr Hauptzollamt kann auf Ihren Antrag hin unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerhilfsperson bestellen. Diese kann zoll- oder verbrauchsteuerrechtliche Tatsachen feststellen, die Waren Ihres Unternehmens betreffen.
Das Hauptzollamt hat die Möglichkeit, für Ihr Unternehmen eine Steuerhilfsperson zu bestellen. Steuerhilfspersonen können für Sie zoll- oder verbrauchsteuerrechtliche Tatsachen feststellen, die als Grundlage im Besteuerungsverfahren dienen.
Eine Steuerhilfsperson ermittelt, überprüft oder beaufsichtigt zum Beispiel:
-
Art und Beschaffenheit einer Ware, dazu zählt
- Menge,
- Gewicht oder
- Volumen,
- die Unversehrtheit eines Zollverschlusses oder
- die Vernichtung von Waren.
Die Steuerhilfsperson kann jede natürliche Person sein, die sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes ist. Sie darf nicht selbst vom Ergebnis der Feststellung betroffen sein.
Die Steuerhilfsperson kann eine Angestellte oder ein Angestellter Ihres Unternehmens oder eine unabhängige dritte Person sein.
Voraussetzungen
Die Steuerhilfsperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie ist eine natürliche Person.
- Sie ist sachkundig und zuverlässig im Sinne des Gesetzes.
-
Sie ist vom Ergebnis der Feststellung nicht selbst betroffen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Auskunftsbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson) (Formular 3721)
- Personalbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson) (Formular 3722)
-
Personalbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson)
Rufen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf und geben in das Suchfeld die entsprechende Formularnummer ein. -
Auskunftsbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson)
Rufen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf und geben in das Suchfeld die entsprechende Formularnummer ein. -
Personalbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson)
Rufen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf und geben in das Suchfeld die entsprechende Formularnummer ein. -
Auskunftsbogen (Bestellung einer Steuerhilfsperson)
Rufen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf und geben in das Suchfeld die entsprechende Formularnummer ein.
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Erforderliche Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall. -
Erforderliche Unterlage/n
Erforderliche Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall. -
Erforderliche Unterlage/n
Erforderliche Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall. -
Erforderliche Unterlage/n
Erforderliche Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall.
Online Verfahren
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Bestellung einer Steuerhilfsperson online beantragen
Zur Feststellung von zoll- oder verbrauchssteuerrechtlich erheblichen Tatsachen kann eine Person als Steuerhilfsperson bestellt werden. Die Beantragung zur Bestellung einer Steuerhilfsperson oder eine Änderungsanzeige können Sie hier vornehmen. -
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Zur Feststellung von zoll- oder verbrauchssteuerrechtlich erheblichen Tatsachen kann eine Person als Steuerhilfsperson bestellt werden. Die Beantragung zur Bestellung einer Steuerhilfsperson oder eine Änderungsanzeige können Sie hier vornehmen. -
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Zur Feststellung von zoll- oder verbrauchssteuerrechtlich erheblichen Tatsachen kann eine Person als Steuerhilfsperson bestellt werden. Die Beantragung zur Bestellung einer Steuerhilfsperson oder eine Änderungsanzeige können Sie hier vornehmen.
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
17.06.2024, 16:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)