Steuerliche Beauftragte; Beantragung der Bestellung

Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten Ihres Unternehmens kann von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Einen Antrag zur Bestellung von steuerlichen Beauftragten reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt ein.

Sie wollen Ihr Unternehmen von einer steuerlichen Beauftragten oder einem steuerlichen Beauftragten vertreten lassen? Dann können Sie Personen, die Ihrem Unternehmen angehören, als steuerliche Beauftragte bestellen. Für die Bestellung stellen Sie einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt, welches der Bestellung zustimmen muss.

Steuerliche Beauftragte vertreten Ihr Unternehmen bei der Erfüllung von steuerlichen Pflichten für zum Beispiel verbrauchssteuerpflichtige Waren in einem Steuerlager.

Zusätzlich können steuerliche Beauftragte für Ihr Unternehmen beispielsweise

  • die Steueranmeldung abgeben oder
  • Ansprechpersonen für das Hauptzollamt sein.

Die Bestellung von steuerlichen Beauftragten ist nur möglich, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen beispielsweise

  • Ihrem Unternehmen angehören und
  • der Bestellung zustimmen.

Die Beantragung von steuerlichen Beauftragten nach dem Luftverkehrssteuergesetz können Sie in einem anderweitigen Antragsverfahren stellen.

Voraussetzungen

Die zu bestellende Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie gehört Ihrem Unternehmen an.
  • Sie ist aufgrund ihrer betrieblichen Stellung und Kenntnisse zur Erfüllung von steuerlichen Pflichten fähig und geeignet.
  • Sie muss der Bestellung zustimmen.

Fristen

Es gibt keine Frist. 

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Einspruch

Formulare

  • Bestellung eines Beauftragten/Betriebsleiters
  • Bestellung steuerliche Beauftragte
    Mit dem Formular können Sie einen Antrag auf Bestellung einer oder eines steuerlichen Beauftragten oder eine Änderungsanzeige vornehmen. Rufen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf und geben in das Suchfeld die entsprechende Formularnummer ein. Die aktuelle Version des Formulars 3700a finden Sie unter der Formular-ID 3700 (Bestellung steuerlicher Beauftragter / Betriebsleiter). Wählen Sie die Option "Steuerliche Beauftragte (§ 214 AO)". Anschließend werden Sie zum Formular 3700a weitergeleitet.

Unterlagen

Online Verfahren

  • Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
    Das Bürger- und Geschäftskundenportal bietet Ihnen die Möglichkeit, Dienstleistungen des Zolls online in Anspruch zu nehmen. Um diese Dienste nutzen zu können, melden Sie sich bitte an oder legen ein Konto an.
  • Bestellung von steuerlichen Beauftragten online beantragen
    Die Erfüllung der Steuerpflichten Ihres Unternehmens kann von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Die Beantragung zur Bestellung einer oder eines steuerlichen Beauftragten oder eine Änderungsanzeige können Sie hier vornehmen.

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

17.06.2024, 16:06 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Hauptzollamt Schweinfurt

Hausanschrift

Brückenstraße 27
97421 Schweinfurt

Postanschrift

Postfach 4150
97409 Schweinfurt

Telefon

+49 9721 6464-0

Fax

+49 9721 6464-1800

E-Mail Adresse

poststelle.hza-schweinfurt@zoll.bund.de

Webseite

http://www.zoll.de

Nach oben