Steuerliche Beauftragte; Beantragung der Bestellung
Die Erfüllung der steuerlichen Pflichten Ihres Unternehmens kann von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Einen Antrag zur Bestellung von steuerlichen Beauftragten reichen Sie bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt ein.
Sie wollen Ihr Unternehmen von einer steuerlichen Beauftragten oder einem steuerlichen Beauftragten vertreten lassen? Dann können Sie Personen, die Ihrem Unternehmen angehören, als steuerliche Beauftragte bestellen. Für die Bestellung stellen Sie einen Antrag bei dem für Sie zuständigen Hauptzollamt, welches der Bestellung zustimmen muss.
Steuerliche Beauftragte vertreten Ihr Unternehmen bei der Erfüllung von steuerlichen Pflichten für zum Beispiel verbrauchssteuerpflichtige Waren in einem Steuerlager.
Zusätzlich können steuerliche Beauftragte für Ihr Unternehmen beispielsweise
- die Steueranmeldung abgeben oder
- Ansprechpersonen für das Hauptzollamt sein.
Die Bestellung von steuerlichen Beauftragten ist nur möglich, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen beispielsweise
- Ihrem Unternehmen angehören und
- der Bestellung zustimmen.
Die Beantragung von steuerlichen Beauftragten nach dem Luftverkehrssteuergesetz können Sie in einem anderweitigen Antragsverfahren stellen.
Voraussetzungen
Die zu bestellende Person muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie gehört Ihrem Unternehmen an.
- Sie ist aufgrund ihrer betrieblichen Stellung und Kenntnisse zur Erfüllung von steuerlichen Pflichten fähig und geeignet.
- Sie muss der Bestellung zustimmen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Bestellung eines Beauftragten/Betriebsleiters
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Bestellung steuerliche Beauftragte
Mit dem Formular können Sie einen Antrag auf Bestellung einer oder eines steuerlichen Beauftragten oder eine Änderungsanzeige vornehmen. Rufen Sie das Formular-Management-System (FMS) des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) auf und geben in das Suchfeld die entsprechende Formularnummer ein. Die aktuelle Version des Formulars 3700a finden Sie unter der Formular-ID 3700 (Bestellung steuerlicher Beauftragter / Betriebsleiter). Wählen Sie die Option "Steuerliche Beauftragte (§ 214 AO)". Anschließend werden Sie zum Formular 3700a weitergeleitet.
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Die erforderlichen Unterlagen hängen von dem Umfang Ihres Antrags ab. -
Erforderliche Unterlage/n
Die erforderlichen Unterlagen hängen von dem Umfang Ihres Antrags ab. -
Erforderliche Unterlage/n
Die erforderlichen Unterlagen hängen von dem Umfang Ihres Antrags ab. -
Erforderliche Unterlage/n
Die erforderlichen Unterlagen hängen von dem Umfang Ihres Antrags ab.
Online Verfahren
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Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls
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Bestellung von steuerlichen Beauftragten online beantragen
Die Erfüllung der Steuerpflichten Ihres Unternehmens kann von steuerlichen Beauftragten übernommen werden. Die Beantragung zur Bestellung einer oder eines steuerlichen Beauftragten oder eine Änderungsanzeige können Sie hier vornehmen.
Weiterführende Links
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Stand
17.06.2024, 16:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)