Apotheker/Apothekerin; Beantragung einer Approbation

Sie können eine Approbation beantragen, wenn Sie die pharmazeutische Ausbildung in Bayern oder in einem EU-Mitgliedstaat, einem EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz abgeschlossen haben und in Bayern den Apothekerberuf ausüben wollen.

Wer nach einem Studium der Pharmazie in Deutschland als Apotheker arbeiten möchte, benötigt hierfür eine spezielle Berufszulassung - die Approbation. Diese erteilen in Bayern die Regierung von Oberbayern und die Regierung von Unterfranken. Wenn Sie an der Universität München oder der Universität Regensburg Pharmazie studiert haben, ist die Regierung von Oberbayern für Sie zuständig, bei einem Studienabschluss an der Universität Erlangen-Nürnberg oder der Universität Würzburg dagegen die Regierung von Unterfranken.

Die Regierung von Unterfranken erteilt Ihnen auch die Approbation, wenn Sie in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz studiert haben und (künftig) in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken als Apotheker arbeiten wollen. Beabsichtigen Sie dagegen in den Regierungsbezirken Ober- oder Niederbayern, Schwaben oder der Oberpfalz als Apotheker zu arbeiten, ist die Regierung von Oberbayern Ihr Ansprechpartner.

Voraussetzungen

Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf den erfolgreichen Studienabschluss, die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufs und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse beziehen.

Fristen

Der Antrag auf Approbation ist an keine Frist gebunden. Empfohlen wird die Antragstellung frühestens einen Monat vor dem Ablegen der letzten Prüfung bei deutscher Ausbildung.

Kosten

Für die Approbation ist eine Gebühr in Höhe von 200 EUR bei einer Ausbildung in Deutschland oder 250 bis 500 EUR bei einer Ausbildung in einem anderen EU-Mitgliedstaat zu bezahlen. Für den Fachsprachtest fallen zusätzliche Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

Formulare

Unterlagen

Online Verfahren

Verwandte Leistungen

Stand

21.02.2024, 14:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Regierung von Unterfranken

Hausanschrift

Peterplatz 9
97070 Würzburg

Postanschrift

Postfach
97064 Würzburg

Telefon

+49 931 380-00

Fax

+49 931 380-2222

E-Mail Adresse

poststelle@reg-ufr.bayern.de

Webseite

http://www.regierung.unterfranken.bayern.de

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