Altersvorsorge- und Basisrentenverträge; Erklärung des Verzichts auf die Zertifizierung
Wenn Sie für die Zukunft auf die Zertifizierung eines Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrages verzichten wollen, können Sie einen entsprechenden Verzicht erklären.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ist für die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen zuständig.
Altersvorsorge- und Basisrentenverträge müssen die entsprechenden Zertifizierungskriterien erfüllen, um eine steuerliche Förderung erhalten zu können. Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen können mit einer Verzichtserklärung für die Zukunft auf die Zertifizierung verzichten.
Der Verzicht wird mit dem Datum seiner Wirksamkeit im Bundes-steuerblatt und in der Liste aller erteilten Zertifikate veröffentlicht.
Wurde ein Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag auf Grundlage eines Zertifikats abgeschlossen, bevor der Verzicht zu diesem Zertifikat wirksam wurde, bleibt der Vertrag in vollem Umfang förderfähig. Auch nach einem Verzicht bleiben die vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters gegenüber den Bestandskunden bestehen.
Ihre Erklärung geben Sie schriftlich gegenüber der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) ab.
Hinweis:
Ein rückwirkender Verzicht ist nicht möglich.
Voraussetzungen
Eine Verzichtserklärung für die Zukunft können abgeben:
- Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen
Fristen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Verzichtserklärung nach § 8 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG)
- Verzichtserklärung nach § 8 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG)
- Verzichtserklärung nach § 8 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG)
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
keine -
Erforderliche Unterlage/n
keine -
Erforderliche Unterlage/n
keine -
Erforderliche Unterlage/n
keine
Weiterführende Links
Verwandte Leistungen
Stand
26.08.2023, 19:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)