Alltagskompetenzen - Schulen fürs Leben; Abruf einer Förderung für Maßnahmen an staatlicher Schule
Staatliche Schulen können im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ ihr zur Verfügung stehendes Schulbudget für die Projektwoche in Anspruch nehmen.
Im Rahmen des Konzepts arbeitet die gesamte Schulfamilie fächerübergreifend und mit qualifizierten externen Partnerinnen und Partnern zusammen. Inhaltlich umfassen die „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ den gesamten Bereich der Alltagskompetenzen und Lebensökonomie mit den Handlungsfeldern Gesundheit, Ernährung, Haushaltsführung, Selbstbestimmtes Verbraucherberhalten, Umweltverhalten und Digital handeln.
Für die im Rahmen der Projektwochen durchgeführten Aktivitäten werden den Schulen staatliche Mittel zur Verfügung gestellt. Diese sind vorgesehen für Honorare externer Partner und Fachkräfte, für Fahrkosten für Schülerinnen und Schüler zu außerschulischen Lernorten im Rahmen von Unterrichtsgängen und Exkursionen sowie für Sachkosten (Materialien, Lebensmittel etc.). Das Budget der Schulen wird bei den jeweiligen Regierungen verwaltet. Der maximale Budgetumfang für eine Einzelschule pro Schuljahr ergibt sich rechnerisch aus der Anzahl der Klassen in den Jahrgangsstufen 1 bis 9 multipliziert mit 100 Euro. Dieses insgesamt zur Verfügung stehende Budget ist in der Praxis für alle Klassen einer gewählten Jahrgangsstufe zu verwenden, in der die Projektwoche stattfindet. Über die Mittelverwendung entscheidet die Schulleitung.
Voraussetzungen
- An der Schule wird eine Projektwoche für Schülerinnen und Schüler in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 durchgeführt.
- Die Projektwoche wird an fünf zusammenhängenden Tagen oder im Rahmen mehrtägiger Projektmodule (zweigeteilt auf einen zweitägigen- und einen dreitägigen Projektblock) umgesetzt.
- Die Durchführung der Projektwochen erfolgt unter Einbeziehung qualifizierter externer Experten und außerschulischer Lernorte, z. B. in Form von Kooperationen mit Bauernhöfen, Initiativen für Nachhaltigkeit und Umweltschutz oder Aktionen zur Gesundheitserziehung. Dabei können Programme wie beispielsweise „Erlebnis Bauernhof“, „Landfrauen machen Schule“, „Ernährung macht Schule“, „Wissen wie’s wächst und schmeckt“, „Partnerschule Verbraucherbildung“, „Umweltschule in Europa“ oder „Landesprogramm für die gute, gesunde Schule Bayern“ eingebunden werden.
Fristen
Die Projektwoche ist bis Ende Juli eines Schuljahres durchzuführen. Die Rechnungen sind jeweils bis spätestens 31. August eines Jahres einzureichen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist. Nachträglich eingereichte Rechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, 1, Az. VII.3-BS4400-6a.79 344 -
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, 1, Az. VII.3-BS4400-6a.79 344 -
Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Konzepts „Alltagskompetenzen – Schule fürs Leben“ an kommunalen Schulen und an privaten Ersatzschulen (SchufL-R)
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, 1, Az. VII.3-BS4400-6a.79 344
Online Verfahren
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Bayerisches Schulportal – Dateneingabe und Upload von Rechnungen
Sie können über das Bayerische Schulportal Daten online erfassen und Rechnungen hochladen. -
Bayerisches Schulportal – Dateneingabe und Upload von Rechnungen
Sie können über das Bayerische Schulportal Daten online erfassen und Rechnungen hochladen. -
Bayerisches Schulportal – Dateneingabe und Upload von Rechnungen
Sie können über das Bayerische Schulportal Daten online erfassen und Rechnungen hochladen.
Weiterführende Links
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Stand
15.05.2024, 13:05 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)