Energetische Sanierung von Wohngebäuden; Beantragung eines Investitionszuschusses

Wenn Sie eine Privatperson sind und die Energieeffizienz Ihres Gebäudes mit einer Sanierung erhöhen wollen, können Sie einen Investitionszuschuss erhalten.

Für eine energetische Sanierung können Sie bis zu EUR 30.000 Zuschuss pro Wohneinheit erhalten. Eine Wohneinheit ist eine Wohnung oder ein Haus, in dem Menschen zusammenwohnen.

Für folgende Maßnahmen können Sie eine Förderung erhalten:

  • Komplettsanierung eines Gebäudes zum sogenannten KfW-Effizienzhaus
  • Wärmedämmung von
    • Wänden,
    • Dachflächen und
    • Geschossdecken,
  • neue Fenster und Außentüren,
  • Erneuern und Einbauen einer Lüftungsanlage,
  • Erneuern und Optimieren von Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Art und den Kosten der Sanierung. Beispielsweise werden 10 Prozent der Kosten für einzelne Maßnahmen bezuschusst, maximal aber EUR 5.000. Wenn Sie Ihre komplette Wohneinheit entsprechend des sogenannten KfW-Effizienzhaus-55-Standards sanieren, erhalten Sie 30 Prozent der Kosten erstattet, maximal aber EUR 30.000. Der KfW-Effizienzhaus-Standard bewertet eine Sanierung entsprechend der Energieeinsparungen, die durch sie erzielt werden können.

Wenn die Fördersumme weniger als EUR 300,00 beträgt, erhalten Sie keine Förderung.

Sie können einen Zuschuss für Ihre Wohneinheit bekommen, wenn der Bauantrag beziehungsweise die Bauanzeige für sie vor dem 1. Februar 2002 gestellt wurde. Für Boardinghäuser als Beherbergungsbetrieb mit hotelähnlichen Leistungen und für Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser können Sie keine Förderung erhalten.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Anzahl der Wohneinheiten nach der Sanierung. Wenn Sie also im Zuge der Sanierungen zwei Wohnungen zu einer zusammenlegen, erhalten Sie die Förderung nur für eine Wohnung. Wenn Sie eine große Wohnung aufteilen, können Sie zwei Förderbeträge erhalten. Auch für die Umwidmung von Flächen können Sie einen Zuschuss erhalten, zum Beispiel für den Ausbau eines Dachgeschosses.

Vor Beginn der Maßnahmen muss ein Energieeffizienz-Experte ihre geplanten Maßnahmen bewerten. Nach Abschluss der Sanierung bestätigt er die Umsetzung.
Ihre Sanierung muss technische Mindestanforderungen erfüllen, damit die KfW sie fördert. Sie müssen ein Fachunternehmen mit der Sanierung beauftragen.

Voraussetzungen

Sie sind eine Privatperson und

  • Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (Selbstnutzer und Vermieter) oder
  • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer Eigentumswohnung.

Fristen

Sie müssen den Antrag vor Beginn der Baumaßnahmen stellen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Vor der Sanierung: "Bestätigung zum Antrag", ausgestellt vom Energieeffizienz-ExpertenNach der Sanierung: "Bestätigung nach Durchführung", ausgestellt vom Energieeffizienz-Experten
  • Erforderliche Unterlage/n
    Vor der Sanierung: "Bestätigung zum Antrag", ausgestellt vom Energieeffizienz-ExpertenNach der Sanierung: "Bestätigung nach Durchführung", ausgestellt vom Energieeffizienz-Experten
  • Erforderliche Unterlage/n
    Vor der Sanierung: "Bestätigung zum Antrag", ausgestellt vom Energieeffizienz-ExpertenNach der Sanierung: "Bestätigung nach Durchführung", ausgestellt vom Energieeffizienz-Experten
  • Erforderliche Unterlage/n
    Vor der Sanierung: "Bestätigung zum Antrag", ausgestellt vom Energieeffizienz-ExpertenNach der Sanierung: "Bestätigung nach Durchführung", ausgestellt vom Energieeffizienz-Experten

Online Verfahren

  • KfW-Zuschussportal
    Sie können über das KfW-Zuschussportal Anträge online an die KfW übermitteln.
  • KfW-Zuschussportal
    Sie können über das KfW-Zuschussportal Anträge online an die KfW übermitteln.
  • KfW-Zuschussportal
    Sie können über das KfW-Zuschussportal Anträge online an die KfW übermitteln.

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14.01.2024, 15:01 Uhr

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