Gentechnisch veränderte Organismen; Beantragung einer Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters

Eine Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) können Sie beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit beantragen.

Im Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen werden alle Flächen registriert, auf denen in Deutschland GVO zu wissenschaftlichen Zwecken freigesetzt oder zu kommerziellen Zwecken angebaut werden.

Das Standortregister setzt sich aus einem öffentlichen und einem nicht-öffentlichen Teil zusammen. Der öffentliche Teil enthält allgemeine, frei zugängliche Informationen über die Lage und Nutzung dieser Flächen. Der nicht-öffentliche Teil enthält darüber hinaus auch personenbezogene Daten wie Namen und Adressen.

Für eine Auskunft aus dem nicht-öffentlichen Teil des Standortregisters müssen Sie einen Antrag stellen.

Hinweis: Den öffentlichen Teil des Standortregisters können Sie ohne Antrag einsehen (siehe auch „Standortregister für gentechnisch veränderte Organismen (öffentlicher Teil) einsehen).

Voraussetzungen

  • Nachweis des berechtigten Interesses an den Daten
  • das Interesse der betroffenen Person am Schutz dieser Daten ist nicht höher

Fristen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Nachweis über die Lage Ihres Grundstücks und des Grundstücks, auf dem gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt oder angebaut werden
    (zum Beispiel einen maßstabsgetreuen Kartenausschnitt, auf dem Sie beide Grundstücke eingezeichnet haben, oder die Auskunft des Grundbuchamtes über den Abstand zwischen den beiden Grundstücken) Eigentumsnachweis oder Nutzungsnachweis für Ihr Grundstück (zum Beispiel eine Kopie des Pacht- oder des Kaufvertrages)Personalausweis (einfache Kopie)
  • Erforderliche Unterlage/n
    Nachweis über die Lage Ihres Grundstücks und des Grundstücks, auf dem gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt oder angebaut werden
    (zum Beispiel einen maßstabsgetreuen Kartenausschnitt, auf dem Sie beide Grundstücke eingezeichnet haben, oder die Auskunft des Grundbuchamtes über den Abstand zwischen den beiden Grundstücken) Eigentumsnachweis oder Nutzungsnachweis für Ihr Grundstück (zum Beispiel eine Kopie des Pacht- oder des Kaufvertrages)Personalausweis (einfache Kopie)
  • Erforderliche Unterlage/n
    Nachweis über die Lage Ihres Grundstücks und des Grundstücks, auf dem gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt oder angebaut werden
    (zum Beispiel einen maßstabsgetreuen Kartenausschnitt, auf dem Sie beide Grundstücke eingezeichnet haben, oder die Auskunft des Grundbuchamtes über den Abstand zwischen den beiden Grundstücken) Eigentumsnachweis oder Nutzungsnachweis für Ihr Grundstück (zum Beispiel eine Kopie des Pacht- oder des Kaufvertrages)Personalausweis (einfache Kopie)
  • Erforderliche Unterlage/n
    Nachweis über die Lage Ihres Grundstücks und des Grundstücks, auf dem gentechnisch veränderte Organismen freigesetzt oder angebaut werden
    (zum Beispiel einen maßstabsgetreuen Kartenausschnitt, auf dem Sie beide Grundstücke eingezeichnet haben, oder die Auskunft des Grundbuchamtes über den Abstand zwischen den beiden Grundstücken) Eigentumsnachweis oder Nutzungsnachweis für Ihr Grundstück (zum Beispiel eine Kopie des Pacht- oder des Kaufvertrages)Personalausweis (einfache Kopie)

Weiterführende Links

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Stand

23.03.2025, 11:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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