Abnahme Fliegender Bauten
Online Verfahren
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Bauwesen - Fliegende Bauten: Anmeldung zur Abnahme
Nach Art. 72 BayBO sind fliegende Bauten bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt an wechselnden Orten aufgestellt und zerlegt zu werden. Nach dem Aufstellen eines fliegenden Baus muss eine Gebrauchs-Abnahme durch das Landratsamt erfolgen. Hierzu ist ein Abnahmetermin zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn online zu beantragen. -
Bauwesen - Online Terminvereinbarung
Terminvereinbarung für die Bauaufsichtsbehörde
Stand
06.04.2023, 08:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Landratsamt Aschaffenburg