Abnahme Fliegender Bauten

Online Verfahren

  • Bauwesen - Fliegende Bauten: Anmeldung zur Abnahme
    Nach Art. 72 BayBO sind fliegende Bauten bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt an wechselnden Orten aufgestellt und zerlegt zu werden. Nach dem Aufstellen eines fliegenden Baus muss eine Gebrauchs-Abnahme durch das Landratsamt erfolgen. Hierzu ist ein Abnahmetermin zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn online zu beantragen.
  • Bauwesen - Online Terminvereinbarung
    Terminvereinbarung für die Bauaufsichtsbehörde

Stand

11.03.2025, 07:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Landratsamt Aschaffenburg

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