Kinderverletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Auszahlung

Ihr Kind hatte im Kindergarten oder in der Schule einen Unfall und muss deshalb von Ihnen zu Hause betreut werden? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kinderverletztengeld bekommen.

Das Kinderverletztengeld wird in einigen Fällen von der Unfallkasse gezahlt. Es ersetzt Ihr entgangenes Einkommen, wenn Sie Ihr verunfalltes unter 12-jähriges Kind zu Hause versorgen müssen.

Ein Anspruch auf Kinderverletztengeld besteht pro Jahr und pro Kind für

  • maximal 10 Arbeitstage für Paare
    beziehungsweise
  • maximal 20 Arbeitstage bei Alleinerziehenden.

Voraussetzungen

Sie haben Anspruch auf Kinderverletztengeld, wenn:

  • Sie ein Kind Ihres Haushaltes wegen der Folgen eines Versicherungsfalls (Schul und Kindergartenunfall) beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen,
  • Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
  • Sie vor der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres Kindes einen Anspruch auf Arbeitsentgelt oder eine andere Geldleistung (zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld) hatten und
  • keine andere in Ihrem Haushalt lebende Person Ihr Kind betreuen kann.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchDetaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes Bitte erfragen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Unfallkasse, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes Bitte erfragen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Unfallkasse, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes Bitte erfragen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Unfallkasse, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes Bitte erfragen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Unfallkasse, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

10.03.2025, 07:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

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