Kinderverletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Auszahlung
Ihr Kind hatte im Kindergarten oder in der Schule einen Unfall und muss deshalb von Ihnen zu Hause betreut werden? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kinderverletztengeld bekommen.
Das Kinderverletztengeld wird in einigen Fällen von der Unfallkasse gezahlt. Es ersetzt Ihr entgangenes Einkommen, wenn Sie Ihr verunfalltes unter 12-jähriges Kind zu Hause versorgen müssen.
Ein Anspruch auf Kinderverletztengeld besteht pro Jahr und pro Kind für
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maximal 10 Arbeitstage für Paare
beziehungsweise - maximal 20 Arbeitstage bei Alleinerziehenden.
Voraussetzungen
Sie haben Anspruch auf Kinderverletztengeld, wenn:
- Sie ein Kind Ihres Haushaltes wegen der Folgen eines Versicherungsfalls (Schul und Kindergartenunfall) beaufsichtigen, betreuen oder pflegen müssen,
- Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
- Sie vor der Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege Ihres Kindes einen Anspruch auf Arbeitsentgelt oder eine andere Geldleistung (zum Beispiel Krankengeld, Arbeitslosengeld) hatten und
- keine andere in Ihrem Haushalt lebende Person Ihr Kind betreuen kann.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes Bitte erfragen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Unfallkasse, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes Bitte erfragen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Unfallkasse, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes Bitte erfragen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Unfallkasse, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen. -
Erforderliche Unterlage/n
ärztliche Bescheinigung bei Erkrankung eines Kindes Bitte erfragen Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Unfallkasse, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Online Verfahren
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Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen. -
Online eine Mitteilung an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse senden (für Versicherte)
Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen. -
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Über das Serviceportal der Unfallversicherung können Sie Meldungen und Anträge online einreichen.
Weiterführende Links
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Stand
10.03.2025, 07:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)