Berufe im Bäderbereich; Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation

Sie können die Feststellung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Qualifikation für den Beruf "Fachangestellte/-r für Bäderbetriebe" und die Fortbildung zur Geprüften Meisterin/zum Geprüften Meister für Bäderbetriebe beantragen.

Wenn Sie ihre Qualifikation für die Tätigkeit in öffentlichen Bäderbetrieben im Ausland erworben haben und auf Dauer verantwortliche Tätigkeiten übernehmen und in öffentlichen Bädern arbeiten möchten, können Sie die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation beantragen.

Fachangestellte und Meister für Bäderbetriebe arbeiten in privaten oder öffentlichen Badeeinrichtungen: in Frei-, Hallen, See- und Strandbädern, in Kur- und Freizeitbädern.

Zu den Aufgaben gehören:

  • Beaufsichtigung des Badebetriebs und der Badegäste, insbesondere unmittelbar im Badebereich
  • Erkennen von Notfällen
  • Retten von Menschen aus dem Wasser
  • Einleitung von Wasserrettungsmaßnahmen
  • Sicherung der Lebensfunktionen verunglückter Personen, z. B. durch Wiederbelebung und Durchführung von Maßnahmen zur Ersten Hilfe
  • Betreuen und Beraten von Badegästen und Anbieten von Sport- und Spielarrangements
  • Erteilung von theoretischem und praktischem Schwimmunterricht
  • Sicherung von Betriebsabläufen bädertechnischer Anlagen und Steuerung der Prozessabläufe zur Wasseraufbereitung
  • Anwendung von Notfallplänen bei Betriebsstörungen und Einleitung von Maßnahmen zur Störungsbeseitigung
  • Pflege und Wartung von Anlagen bäder- und freizeittechnischer Einrichtungen
  • Anwendung einschlägiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften
  • Ausführung von Verwaltungsarbeiten im Badebetrieb und Mitwirkung bei Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit
  • Beaufsichtigung und Beteiligung bei Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten
  • Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit
  • Messen physikalischer und chemischer Größen.

Für die qualifizierte Wahrnehmung von verantwortlichen Führungsaufgaben in den Bäderbetrieben ist die Fortbildung zur/zum "Geprüfte Meister/in für Bäderbetriebe" unbedingt erforderlich.

Dies gilt insbesondere auch für Nachwuchskräfte, die in Zukunft verantwortliche Aufgaben z. B. als Schichtleiter, stellvertretender Betriebsleiter oder Betriebsleiter übernehmen sollen. Meister haben die Berechtigung Fachangestellte für Bäderbetriebe auszubilden.

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz stellen, sofern Sie

  • im Ausland eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und – im Bereich der reglementierten Berufe – im Ausbildungsstaat zur Ausübung des Berufs berechtigt sind und
  • beabsichtigen, in Bayern eine Erwerbstätigkeit auszuüben

Ein Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden.

Für die Berufsausübung werden zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erwartet.

Hier müssen die Voraussetzungen, die der Antragsteller erfüllen muss, angezeigt werden.

Fristen

keine

Kosten

Die Gebühren richten sich nach dem Gebührenrecht der Bayerischen Verwaltungsschule und sind abhängig vom individuellen Aufwand für die Durchführung des Verfahrens. Es können Kosten zwischen 35,00 und 1500,00 EUR anfallen.

Eventuell weitere Kosten: z. B. für Übersetzungen, Beglaubigungen, Anpassungsqualifizierungen oder Prüfungsgebühren

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Verwaltungsgerichtliche Klage Details zum Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheides.

Formulare

  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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  • Formloser Antrag (mit Unterschrift)
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Unterlagen

Weiterführende Links

Stand

22.06.2023, 09:06 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

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