Versteigerergewerbe; Beantragung der Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer
Wenn Sie öffentliche Versteigerungen (zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, müssen Sie von der zuständigen Behörde öffentlich bestellt worden sein.
Wenn Sie als gewerbsmäßiger Versteigerer oder dessen Angestellter öffentliche Versteigerungen in den gesetzlich vorgesehenen Fällen (z. B. §§ 383 Absatz 3, 966 Absatz 2, 1233 Absatz 2, 1235 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch und §§ 373, 376 Handelsgesetzbuch) durchführen möchten, benötigen Sie hierfür eine öffentliche Bestellung. Der Eigentümer des Versteigerungsgutes hat auf den Preis und das Mindestgebot keinen Einfluss und muss sich deshalb darauf verlassen können, dass bei seine Eigentumsinteressen in besonders qualifizierter Weise durch den Versteigerer wahrgenommen werden. Daher setzt die Bestellung als öffentlicher Versteigerer den Nachweis einer besonderen Sachkunde, die sich etwa in fundiertem Fachwissen, großer Berufserfahrung und besonderer Vertrauenswürdigkeit zeigt, voraus.
Die öffentliche Bestellung kann entweder allgemein zur Durchführung öffentlicher Versteigerungen berechtigen oder sich auf bestimmte Arten von Versteigerungen (z.B. Grundstücke, Teppiche, Kunst) beschränken.
Als öffentlich bestellte Versteigerer werden Sie darauf vereidigt, dass Sie Ihre Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und unparteiisch erfüllen. Die Bestellung gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Voraussetzungen
- Antragsteller ist eine natürliche Person
- Vorliegen der Erlaubnis für Versteigerungen nach § 34b Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
- bei allgemeiner öffentlicher Bestellung: Nachweis der besonderen Sachkunde (das heißt überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen in den wichtigsten Sachbereichen, z. B: Teppiche, Pelze, Schmuck, Möbel, Kunst, Hausrat)
- bei öffentlicher Bestellung für ein besonderes Sachgebiet: Nachweis der besonderen Sachkunde (siehe oben) für dieses Sachgebiet
- Kenntnis sämtlicher einschlägiger Bestimmungen der GewO, der Versteigererverordnung, des Handelsgesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die die Zuständigkeiten, die Rechte und die Pflichten eines Versteigerers betreffen
- große Berufserfahrung als Versteigerer
- besondere Vertrauenswürdigkeit, die sich in gewissenhafter und unparteilicher Aufgabenausübung in der Vergangenheit zeigt
Kosten
50 bis 300 EUR gemäß Kostenverzeichnis zum Kostengesetz (Tarif-Nr. 5.III.5/13.2)
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlagen, bayernweit: Zusätzlich zu Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:
Personalausweis oder Reisepass (Kopie)LebenslaufZeugnisse, Fortbildungen etc. (Kopien)Kopie der Versteigerererlaubnis nach § 34b Abs. 1 GewONachweise der besonderen Sachkunde (z. B. Aufstellung über bisher durchgeführte Versteigerungen nach Art, Ort und Zeitpunkt)bei Angestellten zusätzlich: Nachweis der Beschäftigung und der Weisungsfreiheit vom Arbeitgeber -
Erforderliche Unterlagen, bayernweit: Zusätzlich zu Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:
Personalausweis oder Reisepass (Kopie)LebenslaufZeugnisse, Fortbildungen etc. (Kopien)Kopie der Versteigerererlaubnis nach § 34b Abs. 1 GewONachweise der besonderen Sachkunde (z. B. Aufstellung über bisher durchgeführte Versteigerungen nach Art, Ort und Zeitpunkt)bei Angestellten zusätzlich: Nachweis der Beschäftigung und der Weisungsfreiheit vom Arbeitgeber -
Erforderliche Unterlagen, bayernweit: Zusätzlich zu Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:
Personalausweis oder Reisepass (Kopie)LebenslaufZeugnisse, Fortbildungen etc. (Kopien)Kopie der Versteigerererlaubnis nach § 34b Abs. 1 GewONachweise der besonderen Sachkunde (z. B. Aufstellung über bisher durchgeführte Versteigerungen nach Art, Ort und Zeitpunkt)bei Angestellten zusätzlich: Nachweis der Beschäftigung und der Weisungsfreiheit vom Arbeitgeber -
Erforderliche Unterlagen, bayernweit: Zusätzlich zu Ihrem Antrag müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:
Personalausweis oder Reisepass (Kopie)LebenslaufZeugnisse, Fortbildungen etc. (Kopien)Kopie der Versteigerererlaubnis nach § 34b Abs. 1 GewONachweise der besonderen Sachkunde (z. B. Aufstellung über bisher durchgeführte Versteigerungen nach Art, Ort und Zeitpunkt)bei Angestellten zusätzlich: Nachweis der Beschäftigung und der Weisungsfreiheit vom Arbeitgeber
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Stand
09.04.2024, 10:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)