Lebensmittelpersonal; Anmeldung zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz
Online Verfahren
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Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz: Anmeldung
Sie können sich für die Belehrung für Personal zum Umgang mit Lebensmitteln gemäß §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz online anmelden. -
Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz: Anmeldung
Sie können sich für die Belehrung für Personal zum Umgang mit Lebensmitteln gemäß §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz online anmelden. -
Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz: Anmeldung
Sie können sich für die Belehrung für Personal zum Umgang mit Lebensmitteln gemäß §§ 42 und 43 Infektionsschutzgesetz online anmelden.
Stand
12.07.2025, 06:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Landratsamt Aschaffenburg